Illegales Monopol: Google wird Business-Sparten verkaufen müssen

Ein US-Bundesrichter hat am Donnerstag entschieden, dass Google ein illegales Monopol im Bereich der Online-Werbetechnologie betreibt. Das Urteil von Richterin Leonie Brinkema stellt bereits die zweite derartige Entscheidung gegen den Technologiekonzern innerhalb eines Jahres dar, nachdem zuvor bereits ein Monopol bei der Online-Suche festgestellt wurde.
In der Urteilsbegründung stellte die Richterin fest: „Die Kläger haben bewiesen, dass Google vorsätzlich eine Reihe wettbewerbswidriger Handlungen vorgenommen hat, um Monopolmacht im Publisher-Ad-Server- und Ad-Exchange-Markt für Open-Web-Displaywerbung zu erlangen und zu erhalten.“ Google wurde für schuldig befunden, gegen die Abschnitte 1 und 2 des Sherman Act, des zentralen US-Kartellgesetzes, verstoßen zu haben.
Konkret kritisierte das Gericht, dass Google „über ein Jahrzehnt seinen Publisher-Ad-Server und seine Ad-Exchange-Plattform durch vertragliche Regelungen und technologische Integration miteinander verknüpft hat, was dem Unternehmen ermöglichte, seine Monopolstellung in diesen beiden Märkten zu etablieren und zu schützen.“
Google will in Berufung gehen
Google reagierte auf das Urteil mit einer Stellungnahme von Lee-Anne Mulholland, Vizepräsidentin für regulatorische Angelegenheiten: „Wir haben die Hälfte dieses Falles gewonnen und werden gegen die andere Hälfte Berufung einlegen.“ Das Unternehmen betonte, dass das Gericht keine wettbewerbswidrigen Praktiken bei Werbewerkzeugen für Inserenten und bei Akquisitionen wie DoubleClick festgestellt habe.
Die Aktien der Google-Muttergesellschaft Alphabet fielen nach Bekanntwerden des Urteils deutlich, sie brach um etwa 1,60% ein.
Chrome und Werbegeschäft könnten aufgespalten werden
Beide Kartellentscheidungen – sowohl zum Suchmonopol als auch zum Werbemarkt – könnten erhebliche Auswirkungen auf Googles Geschäftsmodell haben. Ähnlich wie im Suchmaschinen-Verfahren, in dem das US-Justizministerium bereits eine Aufspaltung Googles durch Abspaltung des Chrome-Browsers vorgeschlagen hat, könnten auch hier weitreichende strukturelle Änderungen drohen. Mögliche weitere Konsequenzen könnten die Entflechtung von Googles Publisher Ad Server und Ad Exchange Produkten umfassen, was in der ursprünglichen Klage gefordert wurde.
Der Fall reiht sich ein in mehrere langjährige kartellrechtliche Verfahren der US-Regierung gegen die größten Technologieunternehmen des Landes. Aktuell läuft auch ein Verfahren gegen Meta (Facebook), das ebenfalls zu einer möglichen Zerschlagung des Unternehmens führen könnte.