Investitionskontrollgesetz: „Positive Zwischenbilanz“, aber keine genauen Zahlen
Das seit jeher umstrittene Investitionskontrollgesetz ist mittlerweile über ein Jahr in Kraft, das zugehörige FDI-Screening (Trending Topics berichtete) etwa neun Monate. Zeit für das BMDW, eine erste Bilanz zu ziehen. Österreich zähle „zu den attraktivsten europäischen Ländern für ausländische Investoren“, allerdings „könnten als Folge der Covid-19 Krise auch geschwächte österreichische Unternehmen in für die öffentliche Sicherheit und Ordnung relevanten Bereichen ein Ziel für ausländische Investoren werden“, heißt es von Ministerin Schramböck. Allerdings: Wie viele Investitionen bzw. Deals aufgrund des neuen Gesetzes bereits „vereitelt“ wurden, will das Ministerium nicht nennen.
Bericht erst im Herbst
„Dazu kann aufgrund laufender Verfahren derzeit noch keine Angabe gemacht werden. Der Tätigkeitsbericht zum Investitionskontrollgesetz ist derzeit in Ausarbeitung. Dieser Bericht wird im Herbst dem Nationalrat vorgelegt und im Anschluss veröffentlicht. Bis zur Veröffentlichung dürfen keine Auskünfte zu Verfahren gegeben werden“, heißt es von der Sprecherin von Ministerin Schramböck. Bekannt ist lediglich, dass im ersten Jahr seit Inkrafttreten des InvKG „rund 70 nationale Prüfverfahren“ durchgeführt wurden. Damit ist die Anzahl an Prüfverfahren jedenfalls deutlich gestiegen: Im „alten“ Prüfmechanismus seien es in Summe 25 Verfahren in 8 Jahren gewesen.
„Perlentaucher auf Schnäppchenjagd“
Beim BMDW zeigt man sich auf Nachfrage zufrieden: „Wir wissen, dass im Moment verstärkt Perlentaucher auf Schnäppchenjagd sind.“ Der Anstieg an Prüfungen zeige klar, dass die „neue Gesetzgebung wirksamer ist als die vorherige“. Mit dem neuen Gesetz kann die Behörde auch von Amts wegen Verfahren einleiten. In 23 Fällen sei das der Fall gewesen, in rund einem Viertel davon sei es in weiterer Folge auch zu einem Genehmigungsverfahren gekommen.
Gerüchte über etwaige Verzögerungen und Probleme bei den Verfahren dementiert das BMDW: „Verzögerungen gibt es aufgrund der Fristen im InvKG nicht, da unsere Fristen sog. Maximalfristen sind. Das bedeutet, dass die Transaktionen mit Fristablauf als genehmigt gelten. Bislang haben wir in keinem einzigen Verfahren eine Entscheidung durch Fristablauf herbeigeführt, sondern immer mit Bescheid entschieden.“
Breite Kritik am Investitionskontrollgesetz
Mit dem Investitionskontrollgesetz sollen „in und nach der Corona-Krise“ finanzkräftige Investoren davon abgehalten werden können, in Österreich auf Shopping-Tour gehen zu können. „Know-how soll nicht mehr aus Österreich abgesaugt werden“, erklärte Schramböck bei der Ankündigung des Gesetzes, man wolle Unternehmen in Österreich „vor feindlichen Übernahmen“ schützen. Die dafür notwendigen sogenannten FDI-Screenings („Foreign Direct Investment“) wurden 2018 im Rahmen der österreichischen Ratspräsidentschaft unter Mitwirkung von Schramböck in die Wege geleitet.
Diese Screenings sollen die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union zu ermöglichen und dafür sorgen, dass zentrale Technologien und Unternehmen nicht unter der Nase weggekauft werden können. Die Screenings wurden von Beginn an kritisch aufgenommen: „Die EU will kritische Infrastruktur – damit sind meinem Verständnis nach insbesondere auch Hightech-Unternehmen gemeint – vor Investitionen und Akquisitionen aus dem Ausland schützen. Diese Maßnahme kommt 40 Jahre zu spät, in der gesamten EU und auch in Österreich wurden führende KMU-Unternehmen bereits verkauft“, erklärte etwa Berthold Baurek-Karlic von Venionaire Capital, ein Wiener Startup-Investor, Im Vorjahr gegenüber Trending Topics. Führende Startups seien ab einer entsprechenden Größe auf ausländische Investoren angewiesen.
FDI-Screenings: „Wir entkoppeln unsere Startups von wichtigem Kapital“