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IPO: So bringst du dein Startup an die Wiener Börse

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Schon bald könnte es so weit sein: die Wiener Börse öffnet mit dem „Dritten Markt“ das Einstiegssegment für heimische Unternehmen. Dadurch werden Börsengänge auch für kleinere Firmen möglich – eventuell auch für Startups. Die Regulierung des „Dritten Marktes“, in Deutschland auch Freiverkehr genannt, obliegt nämlich den einzelnen Börsen selbst. Deshalb sind die Regeln in manchen Punkten lockerer: es braucht keine Quartalsberichterstattung und oft nicht einmal einen Börsenprospekt.

Kommt mein Startup überhaupt für einen Börsengang in Frage?

In Österreich vermutlich sehr wenige Late-Stage-Startups. Im „Dritten Markt“ haben Kandidaten laut Wiener-Börse-Chef Christoph Boschan üblicherweise eine Bewertung im zweistelligen Millionenbereich. Wichtig ist außerdem eine sehr gute Equity Story, eine glaubhafte Wachstumsstrategie. Dazu zählen auch die Erfolge, die man bereits vorzuweisen hat. Im regulierten Börsenbereich muss es Unternehmen seit mindestens drei Jahren geben – das ist auch für den Dritten Markt ein guter Anhaltspunkt. Bei der Bestandsaufnahme sollte man ehrlich sein, denn bei einem Börsengang bleibt nichts unentdeckt. Die Equity Story darf ruhig aus einem Mix aus Wachstumsstrategie, Exit-Wunsch bestehender Investoren und vielleicht sogar Schulden bestehen.

Adieu, GmbH!

Der nächste Schritt am Weg auf’s Börsenparkett führt zum Notar. Aus der GmbH muss eine Aktiengesellschaft werden. Die Gesellschafter müssen gemeinsam mindestens 70.000 Euro Grundkapital in die AG einbringen. Die AG wird von einem Vorstand geführt, der von einem Aufsichtsrat ernannt wird, der wiederum von den Gesellschaftern auf vier Jahre bestellt wird.

Börsenprospekt: der Moment der Wahrheit

Geht es bei dem Börsengang um Kapitalaufnahme, steht jetzt die Erstellung eines Börsenprospekts an. „Die Börse ist der größte Hort der Wahrheit im Wirtschaftsleben“, sagt Boschan. Spätestens jetzt wird jedem Unternehmen klar, warum. Angst vor dem Prospekt zu haben, ist aber unbegründet: Hier werden Dinge niedergeschrieben, die jedes Startups Investoren schon zig Male aufbereitet hat. Es geht um das Geschäftsmodell, die Eigentümerstruktur, die wesentlichen Risiken.

Ein Termin bei Herrn Wenzl

Das mag jetzt überraschen, aber um ein Listing im „Dritten Markt“ muss man sich bewerben. Während es beim Regulierten Markt einen Zulassungsanspruch gibt, entscheidet die Börse im Dritten Markt selbst, ob ein Listing stattfindet oder nicht. Für Listings ist die Abteilung von Martin Wenzl zuständig. Das Team der Wiener Börse will die Firmengründer kennenlernen und ein Vertrauen aufbauen. Für die Gründer sollte das kein unbekanntes Szenario sein, denn wer an die Börse will, sollte bereits Investoren haben. Ein gewisser Streubesitz ist laut Boschan wichtig: „Dahinter steht die Frage, ob die Aktien wirklich umlauffähig sind“. Mindestens zehn Investoren sollten es sein.

Nicht ohne Begleiter

Ein Börsengang sollte von einer Bank begleitet werden. Die Bank hilft insbesondere bei der Bewerbung und beim Vertrieb der Aktien. Eine begleitende Bank ist allerdings keine Verpflichtung – in der Regel ist sie mit hohen Kosten verbunden. Zu einem Partner rät Boschan aber auf jeden Fall – das könnte auch beispielsweise eine Anwaltskanzlei sein. „Wir haben ein großes Netzwerk und helfen gerne bei der Partnersuche“, sagt Boschan.

Kalender, Berichte, Kosten

Bevor es ernst wird, wünscht sich die Wiener Börse noch einen Unternehmenskalender. In dem sollten die Termine für die Hauptversammlung und die geplante Berichterstattung eingetragen sein. Nach dem Börsengang geht es nämlich los mit der Regelberichterstattung, die zwar im Dritten Markt ein wenig reduziert ist, aber trotzdem nicht unterschätzt werden sollte. Dazu zählen auf jeden Fall der Jahresbericht und Ad-hoc-Meldungen. Über Ad-hoc-Meldungen kommuniziert die Firma mit der anonymer werdenden Masse an Aktionären. Alles, was den Kurs beeinflussen könnte, muss sofort veröffentlicht werden.

Ein Drittmarkt-Listing kostet an der Wiener Börse übrigens ungefähr 2.500 Euro, jedoch sollte man unbedingt die wesentlich höheren Kosten eines begleitenden Partners einrechnen.

Wann ist es so weit?

Der Dritte Markt ist für heimische Unternehmen seit fünf Jahren geschlossen. Hauptgrund waren Probleme wie Geldwäsche, die man durch verpflichtende Namensaktien bekämpfen wollte. Erst durch die Zulassung von Inhaberaktien kann der Dritte Markt wieder für österreichische Unternehmen geöffnet werden. Dazu braucht es eine Gesetzesänderung. Der politische Wille ist bereits artikuliert, die Änderung könnte also in den nächsten Monaten umgesetzt werden.

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