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Irreführende Werbung: Tesla darf Fahrassistenzsystem nicht mehr Autopilot nennen

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Jeder, der es einmal benutzt hat, weiß: Das sind nützliche Funktionen, aber Autopilot, das ist nicht der richtige Begriff dafür. Das hat jetzt auch ein Münchner Gericht bestätigt, das Tesla in Zukunft in Deutschland untersagt, sein Fahrassistenzsystem mit dem Begriff Autopilot zu bewerben. Damit hat das Landgericht München I dem Kläger, der Wettbewerbszentrale, in vollem Umfang stattgegeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Wettbewerbszentrale hatte zuvor in ihrer Klage beanstandet, dass Tesla damit wirbt, das seine Autos bis Ende des Jahres 2019 autonom fahren könnten und dürften. Das sei aber weder technisch noch rechtlich möglich gewesen. Werbesprüche wie „Autopilot inklusive“ oder „Volles Potenzial für autonomes Fahren“ seien deswegen irreführend. Ein doch herber Rückschlag für den wertvollsten Autobauer der Welt.

Tatsächlich ist es so, dass Tesla-Autos mit einem Fahrassistenzsystem gekauft werden können, das etwa beim Einparken, Spurwechseln, Tempohalten oder Staufahren unterstützt. Tesla hat eigenen Angaben die notwendige Hardware schon verbaut, um via Software-Update immer neue Funktionen zu bringen, die in Richtung autonomes Fahren gehen. Von Level 5 ist das aber noch weit entfernt. Erst kürzlich hat Elon Musk selbst getwittert, dass Tesla bald so weit sei, um auf Level 5 (also vollständig autonom) fahren zu können.

Bis das beim Kunden ankommt, ist aber noch ungewiss. den es braucht nicht nur die Technologie, sondern auch den rechtlichen Rahmen, um Autos selbstständig fahren zu lassen. Und dann ist da auch noch die wirtschaftliche Komponente: autonome Fahrfunktionen will Tesla den Besitzern auch via Abomodell zur Verfügung stellen. Wer nicht schon beim Kauf das einige tausend Euro teure Paket nimmt, der könnte später eine monatliche Gebühr für Selbstfahr-Funktionen bezahlen müssen.

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