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Kammer der Steuerberater:innen warnt vor Steuer-Startup Taxefy

Taxefy-Gründer Aleksej Sinicyn. © Taxefy
Taxefy-Gründer Aleksej Sinicyn. © Taxefy
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Zuletzt waren sie sogar bei der Startup-Show 2 Minuten 2 Millionen im Hauptabendprogramm zu sehen: Das Wiener Startup Taxefy hat sich mit seiner App für die digitale Arbeitnehmerveranlagung im letzten Jahr durchaus einen Namen gemacht. Doch nun gibt es ordentlichen Gegenwind, nämlich von der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen (KSW).

Denn die KSW warnt in einem aktuellen Schreiben vor der Steuer-App von Gründer und Geschäftsführer Aleksej Sinicyn. Konkret geht es um Kooperationsanfragen seitens des Startups an Steuerberatungskanzleien. In diesen bietet Taxefy den Kanzleien an, Arbeitnehmerveranlagungen an den App-Anbieter auszulagern, weil sich diese für die Kanzleien nicht auszahlen würden. Die Kanzleien würden dafür eine Provision erhalten.

Dazu muss man wissen, wie die App funktioniert. Arbeitnehmer:innen, die ihre private Steuererklärung mit Taxefy machen möchten, geben der App die Erlaubnis, Daten der Nutzer:innen über eine Schnittstelle an Finanz Online an das österreichische Finanzamt zu übermitteln. Und darin sieht die KSW das Problem.

Taxefy: Startup-App holte für User 2 Millionen Euro Steuern zurück

Knackpunkt FinanzOnline

Es gehe um das digitale Übermitteln von Arbeitnehmerveranlagungen via „FinanzOnline Parteienzugang“, zu dem der App-Betreiber einen Subaccount braucht. Taxefy würde behaupten, lediglich als elektronischer Bote unter Ausschluss jeglicher Haftung aufzutreten, und es gebe auch keinen Folgeaufwand für den Steuerberater.

Jedoch würden solche Kooperationsanfragen „das geltende Berufsrecht der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen außer Acht lassen“, heißt es in dem Schreiben. „Die KSW hält daher mit der gebotenen Deutlichkeit fest, dass das Zurverfügungstellen eines FinanzOnline-,Subaccounts an Berufsfremde gegen das Berufsrecht der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen verstößt und somit unzulässig ist.“

Beliebte App bei Nutzer:innen

Taxefy erfreut sich in Österreich bereits einiger Beliebtheit. Die App hat Angaben des Unternehmens zufolge mehr als 200.000 Downloads, mehr als 50.000 Arbeitnehmerveranlagungen seien bereits mit Hilfe von Taxefy an das Finanzamt gesendet worden. Mit Ende 2022 will Sinicyn für seine Nutzer:innen bereits 2 Millionen Euro vom Finanzamt zurückgeholt haben – im Schnitt seien es 912 Euro an Steuern. Taxefy bekommt über sein Geschäftsmodell zehn Prozent dieser Steuerrückzahlungen als Provision. Bewertungen in den App Stores von Apple und Google oder bei TrustPilot lassen darauf schließen, dass die meisten User zufrieden mit dem Service sind.

Dass sich die KSW nun auf Taxefy eingeschossen hat, ist Gründer Sinicyn bekannt. Gegenüber Trending Topics will er vorerst kein öffentliches Statement abgeben, er wolle erst abwarten, was seine Anwälte dazu sagen. Es gilt nun wohl zu klären, ob Taxefy lediglich ein elektronischer Bote ist, oder doch eine Parteienvertreter:in ist, die berufsrechtliche Sorgfaltspflichten einhalten muss. Kooperierende Kanzleien werden gewarnt, dass Kooperationen mit Taxefy nicht nur zivil- und disziplinarrechtliche Folgen nach sich ziehen können, sondern sogar zum Ausschluss von der Teilnahme an FinanzOnline führen könnten.

Taxefy: Wiener Startup verspricht Steuerrückerstattung in acht Minuten

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