Kartellbildung: Dieselautos hätten bereits vor Jahren weniger Emissionen verursachen können
In den letzten Wochen waren einige von Europas großen Automarken öfter mal in den Schlagzeilen, wegen Bekanntgaben für mehr Klimaschutz. Jetzt, angesichts eines aktuellen Urteils der EU-Kommission, erhalten diese Ankündigungen allerdings einen Dämpfer. Darum gehts: Die Europäische Kommission hat die Konzerne Volkswagen und BMW zu Geldstrafen in Millionenhöhe verurteilt, da diese gegen EU-Kartellvorschriften verstoßen haben. Konkret sollen sich die Unternehmen und der Konzern Daimler laut der Europäischen Kommission abgesprochen haben, Technologien, welche die Emissionen von neuen Dieselautos noch einmal über den EU-Emissionsstandards hinaus verringert hätten, nicht verwendet zu haben.
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Daimler bleibt ohne Geldstrafe
875 Mio. Euro Strafe hat die Europäische Kommission an den Volkswagenkonzern, also Volkswagen, Audi und Porsche, und BMW verhängt. Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager dazu: „Wir dulden es nicht, wenn Unternehmen Absprachen treffen, die gegen das EU-Kartellrecht verstoßen. Wettbewerb und Innovation zur Minderung der durch den Pkw-Verkehr verursachten Umweltbelastung sind von entscheidender Bedeutung, damit Europa die ehrgeizigen Ziele des Grünen Deals erreichen kann.(…).“ Aufgeteilt wurde die Summe mit guten 500 Mio. Euro auf den Volkswagenkonzern und auf BMW mit knapp 375 Mio. Euro.
Daimler, zu dem auch die Automarke Mercedes gehört, wurde trotz Beteiligung am Kartell die Geldbuße erlassen. Als Grund dafür nannte die EU-Kommission in einer schriftlichen Erklärung, dass „das Unternehmen die Kommission von dem Kartell in Kenntnis gesetzt hatte“. Diese hätten ansonsten 727 Mio. Euro zahlen müssen, so die aktuellen Angaben. Auch VW profitierte von der sogenannten „Kronzeugenregelung“ und erhielt 45 Prozent Rabatt auf die Geldstrafe. Alle Unternehmen haben ihre Beteiligung an dem Kartell zugegeben, bestätigt die EU-Kommission.
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Keine Konkurrenz bei Abgasreinigung
Verurteilt wurden die Unternehmen für Zuwiderhandlungen zwischen dem 25. Juni 2009 bis zum 01. Oktober 2014. In diesen gut fünf Jahren haben die Automobilhersteller regelmäßig Fachtreffen abgehalten, in welchen sie über die Nutzung und Verwendung der SCR-Technologie berieten. Bei dieser können Stickoxidemissionen von Diesel-PKW durch die Einspritzung von Harnstoff („AdBlue“) in den Abgasstrom unterbunden werden. Im Zuge dieser Treffen haben die Unternehmen die Größen der AdBlue-Tanks und die Reichweiten festgelegt und erlangten so einen gleichen Wissenstand zu dem zu erwartenden durchschnittlichen AdBlue-Verbrauch, so die Angaben. Laut der EU-Kommission einigten sich die beteiligten Konzerne im Zuge der Fachtreffen anschließend darauf, „nicht miteinander um eine über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende Abgasreinigung zu konkurrieren, obwohl die dafür benötigte Technologie zur Verfügung stand.“ Damit hätten sie den Wettbewerb um für Kunden relevante Produktmerkmale eingeschränkt, begründet die EU-Kommission ihre Entscheidung.