Kauf eines E-Autos wird wieder mit bis zu 5.000 Euro gefördert
Mehr E-Autos auf Österreichs Straßen bringen, das ist weiterhin das Ziel des Klimaschutzministeriums von Leonore Gewessler (Grüne). Deswegen hat der Klima- und Energiefonds soeben verkündet, dass es frische 95 Millionen Euro an Förderungen für alle jene gibt, die sich E-Pkws, E-Nutzfahrzeugen, E-Zweirädern sowie Ladeinfrastruktureinrichtungen zulegen. Neben Privatpersonen kommen auch wieder auch Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine zum Zug.
Generell werden Privatpersonen auch heuer mit bis zu 5.000 Euro unterstützt, wenn sie sich ein E-Fahrzeug kaufen. Private Ladeinfrastruktur wird mit 600 Euro für Wallboxen und mit 1.800 Euro für Gemeinschaftsanlagen in Mehrparteienhäusern gefördert. Eine kleinere Verschärfung der Regeln für Plug-in-Hybridfahrzeuge (PHEV) gibt es: Pkws diesen Typs müssen eine vollelektrische Reichweite von mindestens 60 Kilometer statt wie bisher 50 km aufweisen, nur dann gibt es eine Förderung von insgesamt 2.500 Euro.
Für Privatpersonen
Wie kommen die bis zu 5.000 Euro zustande? „Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist, dass seitens des Fahrzeughändlers beim Kauf des Fahrzeuges ein E-Mobilitätsbonus in der Höhe von 2.000 Euro bei Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeugen bzw. 1.250 Euro bei Plug-in-Hybridfahrzeugen sowie Elektrofahrzeugen mit Range Extender bzw. Reichweitenverlängerer bzw. 500 Euro bei E-Motorrädern (L3e) bzw. 350 Euro bei E-Mopeds (L1e) (jeweils netto) pro Fahrzeug gewährt wurde“, heißt es aus dem Ministerium. Erfolgt dieser Bonus, dann legt der Klima- und Energiefonds folgende Beträge oben drauf:
- 3.000 Euro pro PKW mit reinem Elektro- und Brennstoffzellenantrieb
- 1.300 Euro pro Leichtfahrzeug
- 1.250 Euro pro PKW für Plug-in-Hybridfahrzeuge sowie Elektrofahrzeuge mit Range Extender bzw. Reichweitenverlängerer2
- 1.400 Euro pro E-Motorrad (L3e>11 kW)
- 700 Euro pro E-Leichtmotorrad (L3e≤11 kW)
- 450 Euro pro E-Moped (L1e)
Die Förderung von geleasten Fahrzeugen ist ebenfalls zulässig. Ebenfalls Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist, dass die Fahrzeuge mit Strom (bzw. Wasserstoff) aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden – das gilt es nachzuweisen. Mehr Infos für die Förderung für Privatpersonen gibt es hier.
Für Firmen, Gebietskörperschaften und Vereine
Für Betriebe u.ä. ist die Förderung der E-Fahrzeuge komplexer. So gibt es die Zuschüsse teilweise nach Umsetzung der Maßnahmen, teilweise vor deren Umsetzung. Schwere E-Nutzfahrzeuge, E-Sonderfahrzeuge, E-Leichtfahrzeuge, E-Zweiräder und Ladeinfrastruktur können bereits vor Umsetzung der Maßnahmen – also vor dem Kauf – gefördert werden. Außerdem gibt es mit „NEIN“ ein neues Programm, um die Umstellung ganzer Flotten einfacher bewerkstelligen zu können. Beim Ausbau der Ladeinfrastruktur in unterversorgten Gebieten soll es ab Mitte 2023 eine neue Infrastrukturförderung namens „LADIN“ mit weiteren 10 Millionen Euro geben. Detailliertere Infos zur Förderung von E-Fahrzeugen für Firmen gibt es hier.
„Die Zukunft auf unseren Straßen ist elektrisch. Denn beim Verkehr liegt ein großer Hebel zu mehr Klimaschutz. Mit E-Mobilität aus erneuerbarer Energie treiben wir die Energiewende weiter voran und befreien uns zunehmend von unserer Abhängigkeit zu Russland und fossilen Treibstoffen“, so Klimaschutzministerin Leonore Gewessler in einer Aussendung.