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kitzVenture muss irreführende Werbeaussagen für sein Startup-Anlagemodell unterlassen

Die fragwürdige Webseite von kitz Venture. © Trending Topics
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Das Oberlandesgericht Innsbruck als 2. Instanz hat in einem Urteil festgestellt, dass Werbeaussagen der kitzVenture Gmbh irreführend sind. Die Firma, die sich als „unabhängige Private-Equity-Gesellschaft“ bezeichnet und Anlagen in Startups ab 250 Euro anbietet, hatte in Print- und Onlineinseraten sowie auf ihrer Homepage damit geworben, sie böte sichere Möglichkeiten der Geldanlage – etwa mit Aussagen wie „berechenbar – 9,75 % Zinsen p.a. (fest vereinbarte Verzinsung von 9,75 % p.a.), planbar (jährliche Zinsenzahlung)“ oder „das VentureLoan-Investment bietet ein ausgewogenes Chancen-Risiko-Verhältnis“.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte Ende Februar im Auftrag des Sozialministeriums  in einer Klage einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung eingebracht. Die Entscheidung des Oberlandesgericht Innsbruck ist noch nicht rechtskräftig.

Die von kitzVenture mit Sitz in Kitzbühel angebotene Veranlagung besteht tatsächlich in der Einräumung von qualifiziert nachrangigen Darlehen. Das bedeutet, dass deren Zins- und/oder Rückzahlung aus verschiedenen Gründen unterbleiben kann – und zwar nur dann, wenn es einen frei verfügbarem Jahresüberschuss oder frei verfügbares Vermögen der Emittentin gibt bzw. wenn sämtliche vorrangige Gläubiger befriedigt wurden. Der Antrag der Beklagten, dem VKI einen Erlag einer ausreichenden Sicherheitsleistung aufzuerlegen, wurde abgewiesen.

Auch im Visier der Finanzmarktaufsicht

Bereits Anfang des Jahres, nach einer Werbekampagne, war kitzVenture ins Visier der Behörden geraten. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hatte den Chef der Firma im Februar mit einer Geldstrafe wegen irreführender Werbung in der Höhe von 75.000 Euro belangt. Im April gab kitzVenture dann einen Wechsel in der Geschäftsführung bekannt: Olaf Wittbrodt verließ das Unternehmen, Patrick Landrock wurde neuer Geschäftsführer. Damals wurde beteuert, dass es keine Beschwerden von Kunden gebe, der Verkauf des Produkts bliebe jedoch ausgesetzt, bis alle Rechtsfragen geklärt wären. Man zeige volle Kooperationsbereitschaft mit den Behörden.

Das Kitzbüheler Unternehmen gibt auf seiner Webseite derzeit an, unter anderem folgende zwei Beteiligungen zu haben: An der MARKENMACHER Media & Venture GmbH will man zu 100 Prozent beteiligt sein, an der kitzTrust GmbH zu 85 Prozent.

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