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Klimaklage gegen Österreich erhält „Priority Status“ beim EGMR

Klimaklagen: Weltweit werden immer mehr Klimaklagen eingereicht und gewonnen. Die Entscheidung für die österreichische Klage bleibt noch offen. © Unsplash
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Im November 2023 haben Kinder und Jugendliche erneut eine Klimaklage beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingereicht. Denn Österreich hat es bis heute versäumt, ein in ihren Augen adäquates Klimaschutzgesetz in die Wege zu leiten. Konkret bedeutet das, dass das Gesetz keine verbindlichen Ziele vorschreibt. Daher habe der Gesetzgeber in ihren Augen versäumt, die verfassungsmäßig garantierten Rechte der Kinder zu schützen. Jetzt hat die Klimaklage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einen höheren Status („priority status“) erreicht. Das bedeutet, die Klage wird voraussichtlich schneller behandelt werden als Fälle ohne Priorität.

Ablehnung der Klage durch den VfGH

Der VfGH hat die Klage, die vom Verein CLAW – Initiative für Klimarecht und den „Fridays For Future“ (FFF) unterstützt wird, abgelehnt – aus formalen Gründen, heißt es. Potenzielle negative Auswirkungen des fehlenden staatlichen Klimaschutzes auf (Kinder-)Grundrechte wurden demnach nicht analysiert. Die Kläger:innen zeigen sich enttäuscht über das Urteil und hätten sich gewünscht, dass der VfGH die Klage inhaltlich prüft. Andere Höchstgerichte, die Klimaklagen abgelehnt haben, setzten sich intensiv mit deren Inhalten auseinander. Da dies hier nicht der Fall war, können laut den Kläger:innen aus dieser Entscheidung keine Lehren gezogen werden.

Die guten Nachrichten

Der EGMR vertritt die Ansicht, dass die Klage dringend behandelt werden sollte und hat ihr deshalb den Status „hohe Priorität“ verliehen. Die Einstufung wird relativ selten vom EGMR vergeben. Er gab außerdem bekannt: Es könnte sich hierbei um einen Fall von grundlegender Bedeutung handeln. “Ich bin sehr überwältigt von der Wichtigkeit, die der EGMR diesem Verfahren eingeräumt hat. Es kommt selten vor, dass man vorrangig behandelt wird und der Gerichtshof dies in einer eigenen Pressemitteilung kommuniziert.”, so die Klimaanwältin Michaela Krömer und Gründerin der Initiative CLAW. Nun sei die Bundesregierung am Zug. Diese muss bis zum 20. September eine Stellungnahme abgeben und die Fragen des Gerichtshofes beantworten.

Klärung der Grundrechtsfragen relevant für ganz Europa

“Weltweit sehen wir, dass immer mehr Klimaklagen eingereicht und gewonnen werden. Seit dem Urteil zur Schweizer Klimaklage haben wir schwarz auf weiß, dass Klimaschutz unser einklagbares Menschenrecht ist. Wir erhoffen uns vom EGMR ein Urteil, das die österreichische Bundesregierung im Versäumnis von Klimaschutz zur Verantwortung ziehen wird”, sagt Laila Kriechbaum von Fridays For Future Austria. Auch Florian Graber von CLAW ist sich sicher: „Die darin (Anm. vom EGMR behandelte Klimaklage) zu klärenden Grundrechtsfragen werden nicht nur für Österreich, sondern für ganz Europa von grundlegender Bedeutung sein.” Die Kläger:innen, Kinder und Jugendlichen, in deren Namen der Antrag eingebracht wurde, sind zwischen 2006 und 2015 geboren. Sie sehen in der Entscheidung des EGMR die Chance für ein potenziell bahnbrechendes Urteil, heißt es per Aussendung mitteilen.

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