Historischer Sieg?

Klimarat & CO2-Budget: Entscheidung von ÖVP & Grünen zu Klimavolksbegehren fix

Klimaschutzministerin Leonore Gewessler © BKA/Andy Wenzel
Klimaschutzministerin Leonore Gewessler © BKA/Andy Wenzel
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Nach Monaten gefüllt mit Umweltausschüssen, Expertenhearings und Vertagungen, gibt es nun neue Entwicklungen zu den Forderungen des Klimaschutzvolksbegehrens. Wie die österreichische Klimaschutzministerin Leonore Gewessler ( Die Grünen) der Vorsitzende des Umweltausschusses Lukas Hammer (Die Grünen) und Klimasprecher der ÖVP, Johannes Schmuckenschlager, aktuell in einer Pressekonferenz  bekannt gaben, wird heute im Zuge des nächsten Umweltausschusses  ein final ausgearbeiteter Antrag der Regierungsparteien beschlossen. Einige inhaltliche Punkte des Antrages wurden nun bereits im Vorhinein bekannt gegeben. So soll es zukünftig einen BürgerInnen-Klimarat geben, es soll ein Klimaschutzkabinett eingerichtet werden, ein wissenschaftlicher Klimabeirat soll die Einhaltung eines Treibhausgasbudgets überprüfen und bis 2030 soll jährlich eine Milliarde Euro für den Klimaschutz budgetiert werden.

Klimarat als „Miniösterreich“

„Uns ist ein wirklich schöner Antrag gelungen“, so beginnt die Klimaschutzministerin  Gewessler die heutige Pressekonferenz. Als einen wesentlichen Punkt des Antrages nennt sie die Einrichtung eines Klimarates der BürgerInnen. Wie der Vorsitzende des Umweltausschusses Hammer es ausdrückt, soll dieser ein „Miniösterreich“ darstellen. Mindestes 100 ÖsterreicherInnen sollen in diesem Vorschläge und Ideen zu nötigen Klimaschutzmaßnahmen einbringen können. Bereits Mitte 2021 soll dieser eingerichtet werden. Die Vorschläge des Rates sollen dann im Klimaschutzkabinett besprochen werden. Dieser soll aus Vertretern von Bund und Ländern bestehen und die Einhaltung der gesetzten Klimaziele überprüfen.

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Wissenschaftlicher Klimabeirat überprüft CO2-Budget

Außerdem soll der Antrag den Grundstein für eine gesetzliche Festlegung eines „Paris-kompatiblem“ Treibhausgasbudgets legen und Klimaziele für alle Sektoren definieren. Für die Überprüfung der Einhaltung des Budgets wird zukünftig ein wissenschaftlicher Klimabeirat zuständig sein. Sollten die Wissenschaftler eine gegenteilige Entwicklung feststellen, sollen entsprechende Empfehlungen ausgesprochen werden. Das Wissenschaftler bei Feststellung klimaschädlichen Verhaltens Alarm schlagen ist nicht neu. Damit diese Empfehlungen aber auch ein entsprechendes Gewicht haben, soll eine eigenen Geschäftsstelle für die Einhaltung des Budgets eingerichtet werden. Hammer: “ Dieser Beirat wird auf auf einer komplett anderen Ebene arbeiten. Es ist das eine, das Recht zu haben, etwas sagen zu können und das andere, mit den entsprechenden Ressourcen ausgestattet zu werden.“ Mit der Einrichtung einer eigenen Geschäftsstelle dafür, komme man dem geforderten Klimarechnungshof sehr nahe, so der Vorsitzende des Umweltausschusses.

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Auch soll zukünftig ein Klimafonds eingerichtet werden, welcher von Bund und Ländern gespeist wird. So wollen die Verantwortlichen verhindern, dass bei Nichteinhaltung der CO2-Ziele Gelder in CO2-Zertifikate fließen, statt in lokale Klimaschutzmaßnahmen.

Grundrecht auf Klimaschutz wird geprüft

Neben einem Klimarechnungshof forderte das Klimavolksbegehren außerdem die verfassungsrechtliche Verankerung eines Grundrechts auf Klimaschutz. Die Anwendung von diesem soll, dem aktuellen Antrag nach, mittels einer Studie überprüft werden. Eine weitere Studie soll außerdem bis Ende Juli klimaschädliche Subventionen auf Bundes- und Länderebene aufzeigen. Im Anschluss sollen diese dann abgeschafft oder reformiert werden, so Hammer.

Ökosoziale Steuerreform gefordert

In einer schriftlichen Reaktion haben die Initiatoren des Klimavolksbegehrens bereits auf den Antrag von ÖVP und Grünen reagiert und sprechen von einem „historischen Erfolg für das Klima und die Demokratie“:“Ich bin überwältigt, dass wir es bis hierher geschafft haben. Ich danke allen, die das möglich gemacht haben. Der Antrag ist ein Sieg fürs Klimavolksbegehren und die direkte Demokratie in Österreich. Für ambitionierten Klimaschutz kann die heutige Entscheidung jedoch nur der Auftakt sein“, so Katharina Roggenhofer. Nachbesserungen fordern sie nun zu konkreten  Zahlen zum CO2-Budget, definierten Reduktionspfaden mit Zwischenzielen und einer umfassenden Umsetzung einer  ökosozialen Steuerreform. Die fehlende Umsetzung der Steuerreform, bemängelte auch die Umweltschutzorganisation Greenpeace und sprach von einer notwendigen Verhinderung eines „Herumschummelns der Regierung um die ökosoziale Steuerreform.“

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Klimaschutzgesetz soll kommen

Über den von den Regierungsparteien eingereichten Antrag wird nun in der Nationalratssitzung entschieden werden müssen. Viele Details zu den Maßnahmen in dem Antrag sind noch offen. Der Klimaschutzministerin Gewessler nach, sollen in einem kommenden Klimaschutzgesetz unter anderem die Rahmenbedingungen für das Klimaschutzkabinett schriftlich festgelegt werden. Wann das entsprechende Gesetz kommt, ist ebenfalls noch offen. Die Ministerin plant zumindest einen ersten Gesetzesentwurf noch vor dem Sommer in Begutachtung zu geben.

 

 

 

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