Klimaschutzministerium will schnelleren Ausbau von Erneuerbaren – über bremsende Bundesländer hinweg
Wo bleibt das Klimaschutzgesetz? Die Frage wird in letzter Zeit häufiger an die österreichische Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) gerichtet. Seit über 500 Tagen ist es bereits überfällig, in einer „ORF-Pressestunde“ am 12.06.2022 gab sie an, dass mit „Hochdruck“ an diesem gearbeitet werde. Hochdruck braucht es aber auch beim Ausbau der Erneuerbaren Energien in Österreich. Dafür hat das Klimaschutzminesterium heute nun einen neuen Vorschlag vorgebracht.
Den eigenen Strombedarf bis 2030 über das Jahr gesehen zu 100 Prozent aus Erneuerbaren Energien decken – das ist das Ziel Österreichs. Speziell im Bereich der Windkraftnutzung sieht es dabei aber bisher mau aus. Während in Niederösterreich oder im Burgenland bereits zahlreiche Windkraftanlagen stehen, gibt es in anderen Bundesländen, wie Tirol oder Vorarlberg beispielsweise, nicht ein kommerzielles Windrat. Dagegen will das Klimaschutzministerium nun Abhilfe schaffen.
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Schneller in die Umsetzung kommen
Am 13.06.2022 präsentierte die Bundesministerin einen „Dreipunkteplan für die schnellere Energiewende“, als Vorschlag des Klimaschutzministeriums für eine Änderung im Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Mit diesem richtet sich das Ministerium auch an die Bundesländer, in welchen es bisher keine Energieraumplanung gibt. „Es braucht für den Bau von Kraftwerken die passende Fläche, Orte zum Beispiel an denen ganz konkret Windparks stehen“, so die Bundesministerin Gewessler. Einige Bundesländer seien diesbezüglich bereits vorangegangen. Das Burgenland, Niederösterreich und die Steiermark seien die Bundesländer, welche bereits eine Energieraumplanung haben. „Da gibt es Energieraumplanung, da gibt es Zonen, in denen gebaut werden kann,“ so Gewessler. Andere Länder haben wiederum keine.
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Diese fehlende Energieraumplanung führe in einigen Bundesländern dazu, dass es dort oft keine ausgewiesenen Flächen und entsprechend auch keine Widmungen gäbe. Das wiederum blockiere und hindere den Ausbau, so die Bundesministerin.
Geht es nach dem aktuell präsentierten Vorschlag des Klimaschutzministeriums, soll in Bundesländern, in denen keine Energieraumpläne vorliegen für die Errichtung einer Anlage keine Widmung mehr erforderlich sein. Stattdessen soll die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) auch ohne Widmung starten können. Der Standort werde dann im Genehmigungsverfahren überprüft. Das beschleunige ein Projekt unglaublich, so die Bundesministerin. In Ländern mit Energieraumplanung werde selbstverständlich weiterhin nur in den ausgewiesenen Zonen gebaut.
Zudem soll es weniger Doppelprüfungen in den Verfahren geben und der Energiewende soll ein besonders hohes öffentliches Interesse gesetzlich zugeschrieben werden.
Regierungsinterne Abstimmung noch notwendig
Grundsätzlich ist es das Ziel, die Verfahrensdauern bei der Errichtung von Windparks und anderen Erneuerbaren Kraftwerken deutlich zu verkürzen. „Windrad ja, aber nicht bei uns, das geht sich nicht mehr aus“, so die Bundesministerin während einer Pressekonferenz am Montagvormittag in Wien.
Fix ist damit aber noch nichts. Bisher handelt es sich um einen Vorschlag des Klimaschutzminesteriums, geben diese an. Die Maßnahmen müssen noch regierungsintern abgestimmt werden. Dabei soll sich auch über die weiteren Details abgestimmt werden.