Kritisierte Krypto-Steuer mit kleinen Änderungen beschlossen
Die neuen Regeln für die Besteuerung von Krypto-Assets, die in den letzten Wochen und Monaten für viele Diskussionen und Kritik sorgten, wurden heute im Ministerrat im Zuge der ökosozialen Steuerreform beschlossen. Während die viel kritisierte rückwirkende Besteuerung bis März 2021 auf Gewinne bleibt, werden heimische Krypto-Plattformen zur Kapitalertragsteuerabzugspflicht (KESt-Abzug) erst ab 2024 verpflichtet.
„Einkünfte aus Kryptowährungen sollen der Kapitalertragsteuerabzugspflicht unterliegen, sofern ein inländischer Abzugsverpflichteter vorliegt“, heißt es aus dem Finanzministerium. Neu sei die Verschiebung des KESt-Abzugs auf 2024. Ursprünglich war geplant gewesen, diesen KESt-Abzug bereits ab Anfang 2023 einzuführen – doch vor allem seitens des größten Players am österreichischen Markt, Bitpanda, gab es deswegen Kritik.
„In der Praxis nicht machbar“
Wie der KESt-Abzug nun in der Praxis umzusetzen ist, dafür ist nun zwei Jahre Zeit, um das herauszufinden. Zu dem Thema sagte kürzlich Eric Demuth, Mitgründer von Bitpanda, zu Trending Topics: „Das ist in der Praxis nicht machbar. Wir sind kein geschlossenes System wie bei Aktien, wo man Aktien bei einem Anbieter kauft und auch wieder verkauft. Bei Krypto ist das etwas anderes, da kann man jederzeit Coins oder Tokens, die man irgendwo mal irgendwann gekauft hat, hin- und her schieben. Niemand kennt die genauen Anschaffungskosten. Was passieren würde ist, dass, wenn jemand Bitcoin von außen zu uns schickt, wir irgendeine Annahme treffen müssten. Dass wir die KESt abführen, das geht bei Krypto einfach nicht.
Dass die 27,5-prozentige Kapitalertragssteuer auf Gewinne bei Krypto-Assets auch rückwirkend, also bis zurück zum 1. März 2021 gilt, daran hat sich nichts geändert. Wegen der rückwirkenden Besteuerung gab es viel Kritik, es wurde sogar eine Petition dagegen gestartet. „Sparen wird bestraft, Spekulation wird gefördert“, lautete der Grundtenor der Kritiker:innen daran – doch die Kritik blieb ungehört.