Kritisiertes Gesetz für Wagniskapitalfonds im Finanzausschuss abgenickt
Ein neues Gesetz für Wagniskapitalfonds soll in Österreich künftig dabei helfen, dass Eigenkapital und Liquidität österreichischer Unternehmen gestärkt wird – und der wichtige Finanzausschuss hat nun für den bereits kritisierten Gesetzesvorschlag grünes Licht gegeben. Ziel ist generell, dass in Österreich mehr Fonds mit Risikokapital errichtet werden, und diese sich dann an heimischen Unternehmen beteiligen. Die ÖVP-Grünen-Regierung geht davon aus, dass das Gesetz „acht Wagniskapitalfonds mit einem Investitionsvolumen von rund 500 Mio. Euro“ zur Folge haben kann.
Was sieht das Wagniskapitalfondsgesetz (WKFG) nun vor? Bisher werden Fonds meist als GmbH & Co KG errichtet, künftig soll es aber auch möglich sein, diese in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft (AG) einzurichten. Diese ermögliche eine Verbriefung und Handelbarkeit der Anteile am Wagniskapitalfonds, so die Regierungsvorlage der ÖVP und der Grünen. Außerdem sollen sich Fonds als Alternative Investmentfonds (AIF) qualifiziert werden und somit dem Alternativen Investmentfonds Manager-Gesetz (AIFMG) unterliegen.
Elisabeth Götze von den Grünen zufolge würde die Regierung einer „langjährigen Forderung der Wirtschaft“ nachkommen, die zu „mehr Liquidität und zu einer geringeren Abhängigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)“ beitragen würde. Die Theorie dahinter: Wenn Firmen vermehrt Investments (Eigenkapital) erhalten, dann sind sie weniger stark auf Fremdkapital (Kredite, Darlehen) von Banken angewiesen, die derzeit hohe Zinsen für ihr Geld bekommen. Andreas Ottenschläger von der ÖVP sieht im WKFG „verbesserte Rahmenbedingungen zur Erhöhung der Eigenmittelquote von KMU“.
„Bürokratisch, teuer, nutzlos“: Harte Kritik an geplantem Wagniskapitalfonds-Gesetz
Kritik von Opposition und aus der Branche
Kritik am geplanten WKFG kommt von der Opposition. Bei der Regierungsvorlage handle es sich nicht um ein „echtes“ Wagniskapitalfondsgesetz, so Karin Doppelbauer von den NEOS. Kai Jan Krainer von der SPÖ nannte das Gesetz gar „Heuschreckenfondsgesetz“ und und wies auf fehlende Arbeitnehmer:innenregelungen hin. Die Regierung geht auch davon aus, dass es durch das WKFG in den Jahren 2025 bis 2027 zu Steuermindereinnahmen von jeweils 5 Mio. Euro pro Jahr kommen könnte.
Im Vorfeld wurde das WKFG bereits aus der Branche kritisiert. Wie berichtet nannte die Austrian Private Equity and Venture Capital Organisation (AVCO; mittlerweile mit der aaia zu Invest Austria zusammengelegt) das geplante Gesetz bereits „im internationalen Vergleich bürokratisch, teuer, nutzlos“ und „nicht praktikabel“. Kritisiert wurde:
- keine international übliche, wagniskapitalfondtaugliche Besteuerung zulässt (Stichwort Ausschüttungsreihenfolge) zulässt
- ausschließlich die Rechtsform einer Aktiengesellschaft zulässt, während aber Wagniskapitalfonds überwiegend in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft bei der FMA registriert (GmbH & Co KG) seien
- die benötigt AG würde nur durch den verpflichtenden Aufsichtsrat unnötigen Aufwand und Kosten erzeugen
- die verpflichtende Abschlussprüfung sei entbehrlich, da das AIFMG ohnehin ausreichende Bestimmungen für den Anlegerschutz enthalten würde