Krypto-Assets: Steuerbefreiung nach einem Jahr Haltefrist soll fallen
Seit der Präsentation der Steuerreform und den darin enthaltenen Plänen zu einer Neugestaltung der Besteuerung von Krypto-Assets werden immer mehr Details bekannt. Gegenüber der APA hat das Finanzministerium nun bestätigt, dass Bitcoin und Co künftig wie Wertpapiere besteuert werden sollen – also mit einer Kapitalertragssteuer von 27,5 Prozent auf Gewinne unabhängig davon, wie lange diese Veranlagung gedauert hat.
„Wenn Spekulation mit Aktien besteuert wird, muss es auch für digitale Währungen entsprechende Maßnahmen geben. Daher werden wir in Österreich weitere Maßnahmen prüfen, um bei Krypto-Währungen auch steuerliche Fairness zu erreichen“, heißt es seitens Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP). Die Behaltefrist von einem Jahr für Krypto-Assets soll durch die Steuerreform für Kryptoassets zwar abgeschafft werden. Allerdings ist auch wiederum die Einführung einer Behaltefrist für alle Derivate, unter die Krypto-Assets dann fallen würden, geplant. Wie lange diese sein könnte, ist derzeit unklar.
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Kapitalertragssteuer statt Einkommenssteuer
Zur Zeit gilt, dass Krypto-Assets dem Einkommenssteuersatz zwischen 0 und 55 Prozent unterliegen, und wer sie länger als ein Jahr lang nicht verkauft, damit etwas bezahlt oder sie gegen andere Krypto-Assets tauscht, keine Steuer auf in Euro, andere Währungen oder andere Krypto-Assets wechselt oder Anschaffungen mit Krypto-Assets tätigt. „Das BMF bejaht in solchen Fällen die Anwendbarkeit des besonderen Steuersatzes (27,5 Prozent) für Zinsen und Tauschgewinne, allerdings ohne gesetzliche Grundlage“, heißt es aus dem Finanzministerium.
Eine allgemeine Behaltefrist hat es in Österreich bis zu ihrer Abschaffung 2012 gegeben. Nun könnte eine solche Maßnahme im Laufe der Legislaturperiode wieder zurück kommen. Die Frist für eine Befreiung der Kapitalertragssteuer auf Kursgewinne soll laut Finanzminister Gernot Blümel deutlich über einem Jahr liegen. Man wolle so zur finanziellen Vorsorge beitragen, aber nicht kurzfristiges Spekulieren begünstigen, hieß es bereits.
Noch sehr offen ist, wie Österreich mit komplexeren Angelegenheiten im Krypto-Bereich wie DeFi, Lending oder Staking umgehen wird. Da gehen Expert:innen davon aus, dass es dafür in einem ersten Schritt keine klaren Regeln geben wird (Trending Topics berichtete).
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