Krypto-Steuer in Planung: SPD will, dass deutsche Behaltefrist für Bitcoin und Co fällt

In den aktuellen Koalitionsverhandlungen in Deutschland zwischen CDU und SPD bahnt sich ein Kracher an: Denn derzeit wird eine mögliche Neuordnung der Besteuerung von Kapitalerträgen diskutiert, die auch erhebliche Auswirkungen auf Kryptowährungen haben könnte. In Österreich ist die Behaltefrist für Krypto-Assets bereits gefallen. Da in Deutschland massiv Schulden für Aufrüstung und Infrastruktur gemacht werden, sind die Verhandler auf der Suche nach neuen Einnahmequellen.
Aus der finalen Fassung der Arbeitsgruppe „Haushalt, Steuern, Finanzen“ geht laut BTC-Echo hervor, dass zwei wesentliche Änderungen geplant sind:
- Eine Erhöhung des Abgeltungssteuersatzes auf private Kapitaleinkünfte von derzeit 25 Prozent auf 30 Prozent
- Die steuerliche Gleichstellung von Kryptowährungen mit klassischen Kapitaleinkünften
Diese Änderungen würden bedeuten, dass die bisher geltende Steuerbefreiung für Kryptowährungen nach einer einjährigen Haltefrist entfallen könnte. Stattdessen würden Gewinne aus dem Handel mit Bitcoin, Ethereum und anderen Kryptowährungen unabhängig von der Haltedauer der Abgeltungssteuer unterliegen.
Politische Positionen
Die Forderung nach einer steuerlichen Gleichstellung von Kryptowährungen und traditionellen Kapitalanlagen stammt von der SPD, obwohl dies nicht explizit in ihrem Wahlprogramm aufgeführt war.
In den Reihen der Union gibt es jedoch Widerstand gegen diese Vorschläge. Aus Unionskreisen wird die Wahrscheinlichkeit, dass sowohl die Abschaffung der Einjahreshaltefrist für Kryptowährungen als auch die Erhöhung der Kapitalertragsteuer tatsächlich umgesetzt werden, als gering eingeschätzt. Es wird argumentiert, dass andere Themen in den Verhandlungen höhere Priorität hätten.
Die Arbeitsgruppen haben ihre Beratungsergebnisse den Parteispitzen vorgelegt, die nun in einer „Redaktionsphase“ gesichtet und zusammengefasst werden. Anschließend sollen in der sogenannten 19er-Runde, bestehend aus den Spitzenkräften der Parteien, Kompromisse gefunden werden.
Mögliche Auswirkungen
Sollte die Einjahresfrist tatsächlich entfallen, könnte ein System ähnlich dem österreichischen Modell eingeführt werden. In Österreich wurde 2022 eine Abgeltungssteuer auf Kryptowährungen eingeführt und die Einjahresfrist abgeschafft.
Aus Verbraucherperspektive hätte dies sowohl Vor- als auch Nachteile:
- Nachteile: Der Wegfall steuerlicher Vorteile durch die bisherige Haltefristregelung
- Vorteile: Potenzielle Vereinfachungen bei der steuerlichen Dokumentation und die Möglichkeit der automatischen Steuerabführung durch Handelsplattformen
Dass für den deutschen Staat viel zu holen wäre, ist klar. Wohl nicht ganz zufällig hat das österreichische Scale-up Blockpit am Donnerstag morgen eine „Krypto-Steuer Studie 2025” veröffentlicht. Blockpit bietet mittlerweile auch Behörden eine Software an, um Steuern auf Krypto-Erträge zu berechnen und würde insofern von einer neuen Steuerregelung für Krypto-Assets in Deutschland profitieren.
Blockpit will nun errechnet haben, dass deutsche Krypto-Nutzer im Jahr 2024 hochgerechnet insgesamt 47,3 Milliarden Euro an Gewinnen realisierten. „Da in Deutschland nach einer Haltefrist von einem Jahr Gewinne bei Krypto-Assets steuerfrei sind, waren nur rund 44,1% davon steuerpflichtig. Dies würde hochgerechnet – bei einem progressiven Einkommensteuersatz von 20 – 42 % – eine Steuerschuld von € 4,2 – 7,3 Mrd. im letzten Jahr bedeuten. Erklärt wurde davon vermutlich nur ein kleiner Bruchteil, geschätzt kümmern sich unter 3 % der Krypto-Nutzer um eine saubere Steuererklärung“, heißt es in einer Aussendung.
Internationale Perspektive
Im internationalen Vergleich sind viele Länder noch dabei, angemessene steuerliche Rahmenbedingungen für Kryptowährungen zu entwickeln. Deutschland könnte sich mit der geplanten Änderung anderen Jurisdiktionen anschließen, die eine einheitliche Kapitalertragssteuer auf digitale Vermögenswerte anwenden.
Entscheidend für die Bewertung der neuen Regelung wird sein, wie Krypto-zu-Krypto-Transaktionen, Staking-Erträge und andere Formen von On-Chain-Einkünften behandelt werden – also ob es auch Steuer auf so genanntes „Dry Income“, also nicht realisierte Werte, geben könnte.
Die endgültige Ausgestaltung bleibt abzuwarten, da die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen sind.