Gastbeitrag

Krypto-Steuern 2024: So funktioniert die steuerliche Optimierung

Steuerberaterin Natalie Enzinger. © Enzinger
Steuerberaterin Natalie Enzinger. © Enzinger
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Natalie Enzinger ist eine auf Krypto-Assets spezialisierte Steuerberaterin. In diesem Gastbeitrag beschäftigt sie damit, was man hinsichtlich Krypto-Steuern bis Jahresende zu erledigen hat.

Das Jahr 2024 neigt sich dem Ende zu, und der Kryptomarkt boomt. Viele Anleger und Anlegerinnen nutzen die Gelegenheit, Gewinne zu realisieren oder ihre Steuerlast durch Verkauf von Verlustpositionen zu reduzieren. Natalie Enzinger, Krypto-Steuerexpertin und Geschäftsführerin von crypto-tax.at, CEO des spezialisierten Krypto-Accounting- und Forensik-Dienstleisters questr.io sowie Vorstandsmitglied der Digital Asset Association Austria (DAAA), gibt Einblicke, welche Maßnahmen vor Jahresende wichtig sind und wie steuerliche Vorteile genutzt werden können.

Transaktionshistorie aktualisieren: Die Basis für steuerliche Optimierung

Eine präzise Dokumentation – sowohl für 2024 als auch für Vorjahre – ist essenziell, um das Krypto-Portfolio steuerlich zu analysieren und Optimierungen durchzuführen.

Tipps zur Dokumentation:

  • Alle Transaktionen von zentralisierten („CEX“) und dezentralisierten Börsen („DEX“) sollten in einem Krypto-Steuertool wie Blockpit oder CoinTracking erfasst werden.
  • Es ist sicherzustellen, dass keine Transaktionen fehlen und alle korrekt klassifiziert sind.
  • Die in den Krypto-Steuertools erfassten Bestände sollten mit den tatsächlichen Wallet- und Börsen-Beständen übereinstimmen.
  • Krypto-Steuertools können verwendet werden, um Verkäufe zu simulieren und potenzielle Gewinne oder Verluste vorab zu berechnen.

Der Einsatz eines Krypto-Steuertools spart nicht nur Zeit und reduziert Fehlerquellen, sondern liefert bei richtiger Anwendung auch einen Steuerreport, der einer Steuererklärung beigefügt werden kann.

Steuerliche Optimierung: Altvermögen, Neuvermögen und Verlustausgleich

Seit 2022 unterscheidet das österreichische Steuersystem bei Kryptowährungen zwischen Altvermögen und Neuvermögen:

  • Altvermögen: Kryptowährungen, die vor dem 01.03.2021 gekauft wurden, können steuerfrei veräußert werden.
  • Neuvermögen: Kryptowährungen, die ab dem 01.03.2021 erworben wurden, unterliegen dem neuen Besteuerungsregime. Gewinne werden mit 27,5% Kapitalertragsteuer („KESt“) besteuert. Beim Verkauf über inländische Plattformen bzw. Broker wird die KESt direkt von der Plattform bzw. Broker einbehalten und an die Finanzverwaltung abgeführt.

Im Unterschied zu einigen anderen Ländern, wie beispielsweise Deutschland, wird in Österreich bei Neuvermögen erst dann eine Steuer fällig, wenn Kryptowährungen in Fiat-Währungen (z. B. EUR, USD) umgewandelt bzw. gegen andere Wirtschaftsgüter (z. B. NFTs, Waren oder Dienstleistungen) getauscht werden. Ein Tausch zwischen Kryptowährungen (einschließlich Stablecoins) gilt hingegen als nicht steuerbarer Vorgang.

Um Gewinne oder Verluste steuerlich im Jahr 2024 zu realisieren, müssen die entsprechenden Kryptowährungen in Fiat-Währungen (z. B. EUR, USD) oder in andere Wirtschaftsgüter wie NFTs, Waren oder Dienstleistungen umgewandelt werden. Dabei ist zu beachten, dass Verluste aus Kryptowährungen ausschließlich innerhalb desselben Kalenderjahres mit Gewinnen aus Kryptowährungen oder anderem Kapitalvermögen, wie etwa Aktiengewinnen, verrechnet werden können. Eine Mitnahme eines Krypto-Verlustes in das Folgejahr ist nicht zulässig. Daher ist es umso wichtiger, zum Jahresende durch aktives Portfoliomanagement gezielt Maßnahmen zu ergreifen, um Verluste sinnvoll zu nutzen und nicht endgültig zu verlieren. Zudem besteht die Möglichkeit, bereits in Euro realisierte Gewinne durch den gezielten Verkauf von Verlustpositionen weiter zu reduzieren.

Krypto-Wash-Trading: Steuerlich erlaubt?

Krypto-Wash-Trading, also das schnelle Verkaufen und Wiederkaufen von Kryptowährungen, ist unter bestimmten Bedingungen steuerlich erlaubt. Die Finanzverwaltung akzeptiert diese Praxis, wenn sie zur Verlustverrechnung dient und mit einem realen Risiko verbunden ist, wie z. B. dem Risiko, dass sich der Kurs zwischen Verkauf und Wiederkauf ändert. Wird die Kryptowährung zu einem anderen Kurs zurückgekauft, gilt dies nicht als Missbrauch, da der Anleger ein Kursrisiko trägt. Problematisch wird es jedoch, wenn das Geschäft ohne jedes Kurs- oder Wiederbeschaffungsrisiko durchgeführt wird.

Fazit: Eine saubere Dokumentation und gezielte Maßnahmen zur steuerlichen Optimierung können helfen, die Steuerlast effektiv zu reduzieren. Die verbleibenden Wochen bis Jahresende bieten eine wertvolle Gelegenheit, das Portfolio zu analysieren, Verluste auszugleichen und steuerlich relevante Gewinne bestmöglich zu reduzieren.

Disclaimer: Diese Information gibt bloß einen ersten Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie kann ein ausführliches und individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen.  Crypto-tax bzw. questr.io übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Information.

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