E-Autos: Wohnungsbesitzer sollen Recht auf Ladestation erhalten
Die Tankstellen der Zukunft sind – unsere eigenen Garagen. Elektroautos werden aller Voraussicht nach vorwiegend dort aufgeladen, wo sie über Nacht stehen, und nicht wie Autos mit Verbrennermotoren an Zapfsäulen am Straßenrand. Das hat auch Effekte darauf, wie Häuser gebaut und gestaltet werden. Die Steckdosenpflicht für Neubauten hat die EU bereits 2016 beschlossen.
Doch die große Mehrheit der Menschen lebt in Häusern und Wohnungen, die älter als ein paar Jahre sind – und deswegen in den meisten Fällen eben noch keine Lademöglichkeit für E-Autos bieten und nachgerüstet werden müssen. Deswegen formulierten Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) und Justizministerin Alma Zadic (Grüne) am Mittwoch vormittag bei einer Pressekonferenz in Wien, neue rechtliche Maßnahmen für die E-Mobilität im Wohnbau schaffen zu wollen.
Blockade durch Miteigentümer
„Viele Menschen in Österreich werden auch in Zukunft mit dem Auto fahren und fahren müssen“, so Gewessler. Deswegen hätte man kürzlich die Förderung von E-Autos erhöht und die Förderung der Ladeinfrastruktur verdreifacht , und deswegen solle es künftig ein „Right to Plug“ geben. Denn die Installation einer Wallbox kann man sich zwar fördern lassen – nur wird sie noch zu oft von den Nachbarn bzw. Miteigentümern blockiert.
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Derzeit braucht man in Mehrparteienhäusern für die Installation einer Einzelladestation die Zustimmung aller Wohnungseigentümer, bei Gemeinschaftsanlagen die Mehrheit der Stimmen der Wohnungseigentümer. „Eigentümer, die ein E-Auto haben, sollen rasch eine Ladestation aufstellen können“, fordert Justizministerin Zadic. Über den Sommer soll eine Arbeitsgruppe eine Lösung für die derzeit komplizierte rechtliche Situation erarbeiten, im Herbst solle dann ein Gesetzesentwurf präsentiert werden. Noch heuer, so das Ziel, soll das Wohneigentumsgesetz dahingehend novelliert werden. Das geplante Erneuerbaren Ausbau Gesetz (EAG) sei nicht von der Maßnahme betroffen, heißt es.
„Weg von der Einstimmigkeit“
Wie soll das neue Gesetz aussehen? Dazu gibt es noch wenig Konkretes. „Wir gehen weg von der Einstimmigkeit“ so Zadic. „Wir wollen im Herbst das umfassende Paket präsentieren.“ Vorerst gehe es darum, die Rechtssituation für die Wohnungseigentümer zu verbessern, für Mieter wird sich erst einmal nichts ändern. Diese müssen sich aber ohnehin an die Vermieter wenden, wenn sie sich etwa eine Wallbox installieren wollen.
In Österreich sind laut Umweltschutzministerin Gewessler 1,3 Millionen Heimladestationen bis 2030 notwendig, um den erwarteten Umstieg auf Elektroautos zu ermöglichen. Dass sich Wohnungseigentümer bei der Installation oft gegenseitig blockieren würden, sehe man auch daran, dass derzeit nur 5 Prozent der Förderungen für Ladestationen aus Mehrparteienhaushalten kommen.
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OGH-Urteil gibt die Richtung vor
Die Installation von Ladestationen in Mehrparteienhäusern und die Hürden dabei ist schon lange Thema und wurde sogar schon vom Obersten Gerichtshof behandelt. Für die Installation eines einphasigen 3,7-kW-Ladepunkts in Mehrparteienwohnhäusern braucht man keine Zustimmung mehr – das hat der OGH bereits Ende 2019 festgestellt. Eine Ladeeinrichtung, die in ihrer technischen Ausführung einer herkömmlichen Steckdose gleichgehalten ist, ist das nicht zustimmungsbedürftig. Doch wenn es um die Installation einer Wallbox mit dreiphasigem Laden mit bis zu 22 kW geht, dann müssen die Miteigentümer in einem Mehrparteienhaus der Installation zustimmen.
„Die Privilegierung für die Errichtung von Stromleitungen gilt aber nicht für die weitergehenden hilfsweise angestrebten Maßnahmen (dreiphasiger Anschluss mit Ladeleistung von 22 kW), für diese fehlt auch die Verkehrsüblichkeit oder ein wichtiges Interesse des Wohnungseigentümers“, heißt es seitens OGH.
Laden mit 3,7 kW ist denkbar langsam. Ein Model 3 von Tesla etwa erhält damit in einer Ladestunde Strom für bis zu 22 Kilometer. Zum Vergleich: Lädt man mit einer Wallbox mit 11 kW und dreiphasigem Laden hat man in einer Stunde Energie für bis zu 65 Kilometer geladen. Laut Tesla Österreich ermöglichen die meisten Privathäuser in Österreich eine maximale Laderate von 11 kW. Bei den von den grünen Ministerinnen geplanten Gesetzesänderungen geht es also vor allem darum, die Einrichtung der schnelleren 11kW/22kW-Wallboxen zu erleichtern.