Lernsieg: Landesgericht weist Klage gegen App zur Lehrerbewertung ab
Erfolg für die umstrittene Lehrerbewertungs-App „Lernsieg„: Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien hat eine Klage eines niederösterreichischen HTL-Lehrers und Lehrergewerkschafters abgewiesen. Es gäbe ein „berechtigtes Interesse von Schülern, Eltern und Öffentlichkeit“ an der durch „die App ermöglichten Bewertung von Lehrern und Schulen“.
„Missbrauch wird vorgebeugt“
Die „Wahrnehmung des Grundrechts auf Meinungs- und Informationsfreiheit im Rahmen der App“ stelle ein berechtigtes Interesse im Sinne der DSGVO dar, hieß es in der Urteilsbegründung weiter. Missbrauch werde durch die gegebenen Schutzmaßnahmen „wirkungsvoll vorgebeugt“. Genau das war die Sorge der Gewerkschaft, letztlich musste ein Gericht entscheiden. Paul Kimberger, Vorsitzender der Lehrergewerkschaft, sah das bereits Anfang 2020 kommen: „Es wird weder die Datenschutzbehörde noch ein Gutachter darüber entscheiden, sondern jetzt die Gerichte. Die erste Musterklage wurde bereits angenommen, ich gehe davon aus, dass es in wenige Wochen zu einer Verhandlung kommen wird“, erklärte er damals im Gespräch mit Trending Topics.
Klage abgewiesen
Diese Musterklage wurde nun abgewiesen. Es sei „davon auszugehen, dass diese [die Schülerinnen und Schüler, Anm. ]mit der ihnen gegebenen Bewertungsmöglichkeit überwiegend verantwortungsvoll umgehen“ und eine entsprechende „geistige Reife der Nutzer sichergestellt“ sei. Schülern sollte nicht „pauschal missbräuchliche Bewertung“ unterstellt werden. Lernsieg-Gründer Benjamin Hadrigan zeigt sich naturgemäß zufrieden mit dem Urteil: „Die Strategie der Lehrergewerkschaft GÖD, uns mit einer Flut an Klagen beschäftigt zu halten, mundtot zu machen und finanziell auszubluten ist damit kolossal gefloppt“. Zwar seien noch drei andere Zivilklagen anhängig, aber „dieser Spuk wird jetzt wohl ein Ende haben“. Das Urteil spreche eine klare Sprache: die Lehrerbewertung sei „eindeutig“ im öffentlichen Interesse, das Entwickler-Team habe die App durch zahlreiche Sicherheitsmaßnahmen „sicher und zuverlässig aufgesetzt“, die App würde keinerlei Persönlichkeitsrechte beinträchtigen. Das würden auch 17 Datenschutzverfahren bestätigen. Man wolle aber keinen Konflikt und sei „weiterhin zum konstruktiven Dialog über die sinnvolle und qualitätsfördernde Bewertung von Lehrern und Schulen bereit“. Die Lehrergewerkschaft habe Gesprächsangebote bislang aber „schlichtweg ignoriert“.
Lernsieg: Der Streit um die Lehrerbewertungs-App aus allen Blickwinkeln