„Lex Uber“ ist nun offiziell Innovations-feindlich
Die Zusammenlegung des Taxi- und des Mietwagen-Gewerbes, auch bekannt als Gelegenheitsverkehrsgesetz oder „Lex Uber“, gilt vielen Kritikern als Protektionsmaßnahme für das Taxi-Business. Dieses hat durch den Markteintritt von Uber in Wien vor mehreren Jahren starke Umsatzeinbußen hinnehmen müssen, woraufhin die Taxibetreiber sich (auch vor Gericht) auf den Herausforderer aus den USA einschossen.
Auch die Bundeswettbewerbsbehörde hat sich mit dem Gelegenheitsverkehrsgesetz, das am 1. Jänner 2021 in Kraft treten wird, befasst. Und hält fest: Innovation wird gebremst. „Die Branchenuntersuchung zeigt im Personenbeförderungsmarkt ein sehr ernüchterndes Ergebnis und stellt keine gute Prognose für den Wettbewerb dar. Das neue Gelegenheitsverkehrsgesetz wirkt innovationsfeindlich und macht es neuen Geschäftsmodellen schwer im Markt für Taxifahrten bestehen zu bleiben. Regulierung hat die Aufgabe Probleme zu lösen und nicht welche zu schaffen. Es besteht die Gefahr, dass Unternehmen mit der neuen Regulierung im Markt nicht überleben werden und somit Arbeitsplätze wegfallen, sollte ein fixer Tarif gesetzlich verankert werden. Für die Konsument*innen bedeutet es, dass die Angebotsauswahl deutlich eingeschränkt wird“, sagt Theodor Thanner, Generaldirektor der Bundeswettbewerbsbehörde.
Marktaustritte zu befürchten
Es sei nun zu befürchten, dass Marktaustritte folgen, das Angebot für die Konsumenten dürftiger wird, dass es keinen Preiskampf wegen zu erwartender Fixtarife geben wird und dass Arbeitsplätze verloren gehen. „Die Zusammenlegung des Taxi- und Mietwagen zu einem einheitlichen Personenbeförderungsgewerbe bedeutet nichts anderes, als die gesetzliche Festlegung des ursprünglichen Taxigewerbes als alleiniges Geschäftsmodell zu etablieren. Diese Umsetzung verhindert die Entwicklung von neuen und innovativen Geschäftsmodellen und hemmt den Wettbewerb“, heißt es weiter. Befürchtet wird, dass:
- Innovation wird gebremst. Die Zusammenlegung des Taxi- und Mietwagen zu einem einheitlichen Personenbeförderungsgewerbe bedeutet nichts anderes, als die gesetzliche Festlegung des ursprünglichen Taxigewerbes als alleiniges Geschäftsmodell zu etablieren. Diese Umsetzung verhindert die Entwicklung von neuen und innovativen Geschäftsmodellen und hemmt den Wettbewerb.
- Fixe Tarifpflicht und Marktaustritte. Derzeit ist noch unklar, ob ein fixer Taxitarif gesetzlich verankert wird. Bei einem fixen Tarif kann ein Preiswettbewerb nicht mehr stattfinden. Dies könnte zur Folge haben, dass neue Geschäftsmodelle wie bspw. App-basierte Online-Vermittlungsdienste den Markt wieder verlassen müssen.
- Angebotsreduktion. Die Kundenumfrage hat ergeben, dass 40 % eine Präferenz für neue Geschäftsmodelle haben. Somit gibt es ein Interesse für neue innovative Geschäftsmodelle im Markt für das Personenbeförderungsgewerbe. Durch die neuen Regelungen wird die Angebotsauswahl für Kunden und Kundinnen minimiert.
- Entfall von Qualitäts- und Preiswettbewerb. Der große Vorteil von Online-Vermittlungsdiensten besteht in der Preistransparenz und dem vergleichsweise geringeren Beförderungskosten für Konsumenten und Konsumentinnen. 95 % der befragten Konsumenten und Konsumentinnen erachten Preistransparenz als wichtig. Durch die mögliche Einführung eines fixen Tarifs entfällt nicht nur diese Preistransparenz, sondern wird der gesamte Preiswettbewerb in einer Branche beseitigt. Ein Anstieg der Preise bei Verordnung eines fixen Tarifs scheint wahrscheinlich. Mangels Preiswettbewerbs werden wohl auch nur noch sehr geringe Anreize an einem entsprechenden Qualitätswettbewerb bestehen.
- Arbeitsplatzverluste. Mit den neuen Regeln müssen Mietwagenfahrer*innen einen Taxi-Ausweis beantragen und eine Prüfung ablegen. Aufgrund der vorhandenen Prüfungskapazitäten wird es ihnen praktisch unmöglich gemacht, die Prüfung zeitgerecht absolvieren zu können. Diese Angebotsreduktion kann sich etwa durch längere Wartezeiten ebenfalls negativ auf die Qualität der Beförderungsleistung und somit auf die Konsumenten und Konsumentinnen auswirken.
- Liberalisierung der Tarife – EU Vergleich. Laut ökonomischer Literatur sind Taximärke generell zu stark reguliert. Preisregulierungen können zwar gerechtfertigt sein; allerdings weisen fixe Tarife für den Markt eher negative Effekte auf. Österreich und Deutschland sind die einzigen EU Länder mit fix regulierten Tarifen. Die generelle Tendenz geht in Richtung Deregulierung in den Taximärkten. In Ländern wie Schweden, Norwegen und Irland wurden die Preise, quantitative Limits oder beides dereguliert. Die Mehrheit der Länder verfügen über einen Maximaltarif, welcher einen gewissen Preiswettbewerb zulässt.
- Vorteile beider Gewerbe bleiben nicht erhalten. Der Intention des Gesetzgebers, die Vorteile der beiden Gewerbe zu erhalten, wird nicht entsprochen. Das Gesetz berücksichtigt die unterschiedlichen Geschäftsmodelle und Charakteristika der Taxi- und Online Vermittlungsleistungen wie etwa die dynamische Preisgestaltung, Preistransparenz, einfache Buchungs-, Bezahl- und Bewertungssysteme ungenügend.
Für diese Analyse wurden mehr als 1.000 Österreicher online befragt, 173 Auskunftsverlangen an Taxi- und Mietwagenunternehmen und Fahrtenvermittler versendet und analysiert, die Marktbedingungen des Taxi- und Mietwagenmarktes durchleuchtet und die Regulierungen aus wettbewerbsökonomischer Sicht analysiert und mit anderen Ländern verglichen.
Noch ist etwas offen, wie die Stadt Wien die Sache mit den Tarifen regeln wird bzw. welche Preise künftig gelten werden. Wie Trending Topics exklusiv berichtete, wird die Stadt Wien auf flexible Tarife verzichten, der Empfehlung des IHS folgen und einen einheitlichen Tarif beibehalten.
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