„Lex Uber“: Mietwagenfirmen ziehen vor den Verfassungsgerichtshof
Im Juli im Nationalrat beschlossen,, soll am 1. September 2020 das neue Gelegenheitsverkehrsgesetz in Kraft treten. Es sieht die Zusammenlegung des Mietwagengewerbes und des Taxigewerbes vor – und würde gegenüber der derzeitigen Situation vor allem dem Fahrtenvermittler Uber erhebliche Nachteile bescheren. Denn derzeit kann Uber Taxipreise unterbieten, weil es Fahrten an Mietwagenfirmen vermittelt.
Doch jetzt steigen eben diese Mietwagenfirmen auf die Barrikaden. Mit einer Individualbeschwerde versuchen aktuell rund 30 Unternehmer, das kommende Gesetz noch zu Fall zu bringen, und zwar vor dem Verfassungsgerichtshof. Die Wiener NEOS unterstützen die Beschwerde, weil das Gesetz (a.k.a. Bundesgesetz über die nichtlinienmäßige gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen oder salopp “Lex Uber”) sowohl die Erwerbsfreiheit als auch den Gleichheitsgrundsatz verletze. Außerdem würden „tausende Arbeitsplätze“ in Wien gefährdet.
„Tausende Arbeitsplätze gefährdet“
„Durch die Novelle sind tausende Arbeitsplätze in Wien gefährdet. Es geht um die Existenz vieler kleiner heimischer Unternehmen, die etwa in der Krankenbeförderung oder im Tourismus tätig sind. Wir sehen uns als Anwalt dieser Unternehmen und deren Mitarbeiter_innen und werden mit ihnen gemeinsam vor den VfGH gehen“, so Christoph Wiederkehr, Clubobmann der Wiener NEOS, in einer Aussendung.
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Denn: Bis zum 1. September 2020 müssten in Wien rund 9.500 Mietwagenfahrer den Taxischein machenm was aus Kapazitätsgründen nicht möglich sei. Mietwagen würden aber gegenüber Taxis benachteiligt, weil sie etwa nicht die Busspur oder Taxistandplätze benutzen dürfen.
Fixtarife nicht fix
Rechtsanwalt Wolfram Proksch, der in dem Fall aktiv geworden ist, meint: „Der Gesetzgeber behandelt zwei völlig unterschiedliche Gewerbe gleich – dies verstößt gegen die verfassungsrechtliche Verpflichtung, Ungleiches auch ungleich zu behandeln. Daher wird die Gelegenheitsverkehrs-Gesetz-Novelle einer Prüfung durch den VfGH nicht standhalten.“
Noch offen ist, ob es wirklich einheitliche Tarife geben wird. Wie berichtet wird in jedem Bundesland entschieden, wie die Taxitarife aussehen. Die zuständigen Landeshauptleute, bei denen der Spielball dann liegt, können laut dem neuen Gelegenheitsverkehrsgesetz, müssen aber nicht Fixtarife einführen.
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