Auch in Österreich gefordert

Lieferkettengesetz: Deutsche Unternehmen haften bald für Menschenrechtsverstöße

© gabriel santos/ unsplash
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Nach monatelangen Verhandlungen ist es jetzt fix – das Lieferkettengesetz kommt für Deutschland. Ab 2023 sollen zunächst Unternehmen ab 3000 Mitarbeiter für Menschenrechtsverletzungen haften, ab 2024 dann Unternehmen ab 1000 Mitarbeitern. Konsequenzen drohen sowohl in Form von finanziellen Strafen als auch durch Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen.

In einem Beitrag der öffentlich rechtlichen Plattform „Deutsche Welle“ wird der deutsche Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zitiert, dass das geplante Gesetz das bisher stärkste in Europa sein soll. Trotzdem wird es für die nun abgeschwächte Form, im Vergleich zu vorherigen Entwürfen, kritisiert.

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Unternemen müssen Verstöße haften

Das Lieferkettengesetz soll dafür sorgen, dass auch entlang der Lieferkette im Ausland, die Arbeitnehmer unter menschenwürdigen und sicheren Arbeitsbedingungen arbeiten und Umweltstandards eingehalten werden. Sollte der Verdacht bestehen, dass das nicht der Fall ist, können Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften ab 2023 vor deutschen Gerichten zu klagen. Diesem Verdacht muss anschließend durch eine staatliche Kontrollbehörde vor Ort nachgegangen werden. Sollte sich der Vorwurf bestätigen, sollen Unternehmen dazu verpflichtet werden, das Problem zu beheben. Außerdem drohen Buß- und Zwangsgelder und ein Ausstoß von öffentlichen Ausschreibungen für drei Jahre. Die zivilrechtliche Haftung für Unternehmen, die in vorherigen Versionen des Gesetzes gefordert war, wird es den aktuellen Informationen zufolge nicht geben.

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Initiative fordert österreichisches Lieferkettengesetz

Auch für Österreich fordert die Bürger*innen-Iniative für ein Lieferkettengesetz eine ähnliche Gesetzgebung. Laut eigenen Aussagen, wird die Initiative im Moment durch mehr als 40 Mitglieder getragen unter anderem Arbeitsmarktexpertin Veronika Bohrn Mena, Klimaforscherin Helga Kromp-Kolb und Umweltmediziner Hans-Peter Hutter gehören  zu den Unterstützern. Nach dem fixen Lieferkettengesetz in Deutschland,  planen sie nun für die nächsten Wochen eine Intensivierung der Gespräche mit der österreichischen Bundesregierung. Klimaschutzministerin Leonore Gewessler ( Die Grünen) äußert sich in einer Aussendung der Initiative zustimmend zu den Forderungen :“ „Wenn multinationale Konzerne die Umwelt zerstören – oder es andere in ihrem Auftrag tun -, dann müssen sie dafür haften. Und zwar hier bei uns, wo sie ihre Gewinne machen. (…) Der Schutz von Klima, Umwelt und unseren Lebensgrundlagen darf nicht länger auf freiwilliger Basis erfolgen.“

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Menschenrechtsverstöße im Bergbau

Dass die Lieferkette mehr Überwachung benötigt, zeigt ein aktueller Bericht der europäischen NGO Bankwatch, eine Partnerorganisation der österreichischen Menschenrechtsorganisation Südwind. In ihrem Bericht „Raw Deal“ nennen sie mehrere Fälle von Arbeitsrechtsverletzungen in der Bergbau- und Metallurgiebranche. Unter anderem beschreiben sie das Beispiel der Chelopech-Mine in Bulgarien. Dort gewonnenes Gold soll zum Einschmelzen nach Namibia geschickt werden, da die EU-Grenzwerte für Arsen überschritten würden. Sie kritisieren, dass viele Unternehmen mit den von ihnen dokumentierten Fällen, Finanzierungen von der Europäischen Union erhalten. Die österreichische Menschenrechtsorganisation „Südwind“ unterstützt mit dem EU-Projekt „1Planet4All“ die Gleichbehandlung aller im klimapolitischen Diskurs.

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