Anpassung

Lieferkettengesetz: EU-Kommission plant deutliche Erleichterungen für Unternehmen

Um sämtliche Regeln „in trockene Tücher“ zu legen, soll das geplante Lieferkettengesetz um zwei Jahre verschoben werden. © Midjourney, Trending Topics
Um sämtliche Regeln „in trockene Tücher“ zu legen, soll das geplante Lieferkettengesetz um zwei Jahre verschoben werden. © Midjourney, Trending Topics
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Brüssel rudert zurück. Eigentlich wurde das Lieferkettengesetz bereits seitens der EU beschlossen. Doch heute wird EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen die sogenannte „Omnibus-Verordnung“ präsentieren, die Unternehmen das Wirtschaften erleichtern soll. Konkret soll das Gesetz nicht nur „vereinfacht“, sondern auch um zwei Jahre verschoben werden.

Bevor jedoch etwas beschlossen wird, müssen das Europaparlament und die 27 EU-Mitgliedsstaaten über die Anpassung abstimmen bzw. verhandeln.

EU: Abbau von Regeln als Priorität

Wie berichtet, hat die EU-Kommission bereits einen Entwurf vorgelegt, der ein entschlossenes Vorgehen gegen bürokratische Hürden in der Wirtschaftspolitik vorsieht. Dazu zählt auch das Lieferkettengesetz, das nun erneut angepasst werden soll. Der Grund: Etliche Klagen aus der europäischen Wirtschaft angesichts des Wettbewerbs mit den USA.

Ein deutlich aufgeweichtes Lieferkettengesetz

So wird die EU-Kommission heute einen Entwurf präsentieren, der deutliche Erleichterungen für Unternehmen vorsieht. Etwa sollen Unternehmen in Zukunft die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards nur noch bei direkten Lieferanten und Tochtergesellschaften sicherstellen müssen, nicht mehr wie ursprünglich vorgesehen in der gesamten Lieferkette. Dabei geht es speziell um das Verbot von Kinderarbeit und Ausbeutung. Nachweise, die dies belegen, sollen nur noch alle fünf Jahre eingereicht werden, statt jährlich.

Anpassung der Berichtspflichten vorgesehen

Das geplante Lieferkettengesetz sah außerdem eine EU-weite zivilrechtliche Haftung für Verstöße gegen die Vorgaben vor – diese soll nun wieder abgeschafft werden. Zudem möchte man die Berichterstattungspflichten zur Nachhaltigkeit aufweichen und nur noch große Unternehmen mit mindestens 1000 Beschäftigten und 450 Millionen Euro Umsatz zur Erstellung derartiger Berichte verpflichten.

Zur Erinnerung: Seit dem 1. Januar 2025 sind alle EU-Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden und einem Umsatz von über 50 Millionen Euro verpflichtet, offenzulegen, wie sie die umwelt- und sozialpolitischen Vorgaben der EU erfüllen.

Gelockerte CO2-Regeln

Eine weitere bedeutende Änderung sieht die Omnibus-Verordnung für CO2-Abgaben von Unternehmen vor. Diese sollten je nach Menge ihres Treibhausgas-Ausstoßes eine CO2-Abgabe leisten. Nun sollen jedoch rund 90 Prozent der bisher betroffenen Unternehmen von der Regelung auf ihre Importe ausgenommen werden. Die Begründung der Kommission: Diese Unternehmen seien nur für einen kleinen Anteil der Treibhausgase verantwortlich.

Warum zurückgerudert wird

Neben den Beschwerden und dem starken Druck aus den USA wird die gewünschte Abschwächung von der französischen Europaabgeordneten Marie-Pierre Vedrenne (Liberale) wie folgt begründet: „Manchmal machen wir Fehler.“ Das müsse sich das Parlament angesichts der veränderten Weltlage seit dem Amtsantritt von US-Präsident Donald Trump eingestehen.

Scharfe Kritik an der EU

Von Umweltorganisationen wie ClientEarth, aber auch der Dreikönigsaktion der Katholischen Jungschar, Jugend Eine Welt und dem Verein Südwind gibt es scharfe Kritik an den geplanten Änderungen des Lieferkettengesetzes. Sie verweisen auf Unternehmen, die sich bereits an den Vorgaben orientieren. Für Client-Earth-Anwältin Amandine Van Den Berghe ist klar: Ein Rennen mit den USA um den Abbau von Regeln werde Europa „nicht gewinnen“.

Kritisiert wird von den Organisationen, dass die geplante Regelung Menschenrechtsverletzungen wie ausbeuterische Kinderarbeit unberücksichtigt lässt, die zivilrechtliche Haftung für Unternehmen entfällt, Mindeststrafen bei Verstößen gestrichen werden könnten und die Kontrollmechanismen auf alle fünf Jahre anstatt jährlich reduziert werden.

Grünes Paket für die Industrie

Die EU-Kommission wird sich heute jedoch nicht nur zum Lieferkettengesetz äußern, sondern auch einen Aktionsplan für die Industrie vorstellen. Der Fokus des Pakets soll auf fünf Punkten liegen:

  • Ausbau grüner Technologien und erneuerbarer Energien
  • Bezahlbare Energie, inklusive langfristiger Verträge für die Industrie aufgrund hoher Energiepreise und dem daraus entstehenden Nachteil im Wettbewerb mit der US-Konkurrenz
  • Import von Flüssiggas
  • Mehr Recycling
  • Aufstockung des Investitionsprogramms InvestEU

Klimaziele weiterhin wichtig

Geht es nach der EU-Kommission in Brüssel, soll der EU-Haushalt künftig einen umfangreichen Topf für die Industrieförderung bereitstellen. Diese Entscheidung obliegt jedoch den 27 EU-Ländern und wird in den oft langwierigen Verhandlungen für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen getroffen. Prinzipiell, so die EU-Kommission, wird an dem Ziel, bis 2050 klimaneutral zu werden, festgehalten.

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