Lockdown II: Kurzarbeit jetzt auch bei null Prozent Arbeitsleistung möglich
Derzeit sind es 443.000 Menschen in Österreich arbeitslos, bis Ende des Jahres sollen es 500.000 werden. 170.000 Menschen sind auf Kurzarbeit, Tendenz mit Beginn des zweiten Lockdowns wieder steigend. „Laufend kommen neue Anträge, vor allem von jenen Unternehmen, die direkt vom Lockdown betroffen sind“, so Arbeitsministerin Christina Aschbacher (ÖVP) am Dienstag vormittag bei einer Pressekonferenz.
Für Phase 3 der Kurzarbeit gibt es neue Regeln. „Wir haben die Corona-Kurzarbeit auf Null Prozent adaptiert, damit es keinen Grund gibt, zu kündigen“, so Aschbacher. Das bedeutet: War bisher in den vorangegangenen Phasen mindestens eine bewilligte Mindestarbeitszeit von 10 Prozent bzw. 30 Prozent notwendig, so ist für die Zeit des Lockdowns eine Arbeitsleistung von 0 Prozent möglich.
Das bedeutet, dass Arbeitnehmer in den Lockdown-Branchen ganz zu Hause bleiben können, aber trotzdem weiterhin 90 Prozent ihres eigenen Entgelts bekommen. Außerdem gibt es eine Sonderregelung für Menschen in Gastronomie und Hotellerie – sie bekommen im November eine Trinkgeld-Ersatzzahlung von 100 Euro netto. Ebenfalls neu: Für die wirtschaftliche Begründung der Kurzarbeit entfällt die Bestätigung des Steuerberaters bzw. Wirtschaftsprüfers – das sollte das Prozedere mit der Beantragung beschleunigen.
In der ersten Phase ab April waren mehr als 1,3 Millionen Menschen im Lockdown, 1,8 Milliarden Euro wurden dafür vom Staat ausgegeben. In der Phase 2 ab August wurden 230 Millionen Euro ausgegeben. In der Phase drei wird erwartet, das „einige hundertausend“ Menschen in der jetzigen Phase 3 in Kurzarbeit sein werden