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Kommende Regierung will Lohnnebenkosten ab 2027 senken

Geld & Leute. © Mathieu Stern on Unsplash
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Es ist eine der größten Forderungen der Wirtschaft an die nächste Bundesregierung. Mittlerweile ist es sehr konkret geworden, dass ÖVP, SPÖ und NEOS eine Koalition bilden wollen, und dazu sickern immer mehr Details darüber durch, was geplant ist. Neben der Aufteilung der Ministerien und dem Bildungsprogramm mitsamt Handy-Verbot an Schulen gibt es laut Medienberichten auch den Plan, die Lohnnebenkosten zu senken.

Wir erinnern uns: In Österreich liegen die Lohnnebenkosten auf einem sehr hohen Niveau im EU-Vergleich, und zwar bei etwa nach Eurostat mit 26,6% innerhalb der EU an 5. Stelle. Der EU-Schnitt liegt bei 24,8%,  Deutschland liegt beispielsweise bei 23,3%. Nun könnte sich die kommende Dreierkoalition dazu durchgerungen haben, die Lohnnebenkosten ab dem Jahr 2027 zu senken.

Anteil der Lohnnebenkosten in Prozent der Arbeitskosten

FLAF-Beitrag von derzeit 3,7% soll wegfallen

Und das soll so funktionieren: Der FLAF (Familienlastenausgleichsfonds) soll dann nicht mehr über die Lohnnebenkosten finanziert werden. Dabei handelt es sich um einen Fonds, der der hauptsächlich durch Beiträge der Arbeitgeber finanziert wird, in dem diese als Teil der Lohnnebenkosten erhoben werden. Der FLAF unterstützt familienbezogene Leistungen wie das Kinderbetreuungsgeld oder Familienbeihilfen.

Aktuell liegt der Dienstgeberbeitrag (DB) zum Familienlastenausgleichsfonds bei 3,7 Prozent (vor 2025 waren es noch 3,9 Prozent). Wenn dieser nicht mehr fällig ist, würden die Lohnnebenkosten (die sich aus mehreren Posten zusammensetzen), also in Richtung 23 Prozent und damit unter EU-Schnitt und in Richtung Deutschland-Niveau sinken.

Der Bruttolohn setzt sich in Österreich aus dem Nettolohn, den der Arbeitnehmer ausbezahlt bekommt, der Lohnsteuer, den Sozialabgaben des Arbeitnehmers und eben den Lohnnebenkosten, die der Arbeitgeber bezahlt, zusammen. Das Gros der Abgaben von Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind Sozialversicherungsbeiträge, die – im Gegensatz zu Steuern – Ansprüche auf Arbeitslosengeld, Pensionen, etc. begründen. Die Senkung der Lohnnebenkosten sieht die Gewerkschaft vor allem als Schwächung des Sozialstaats.

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