Maklerprovisionen: Was das neue Bestellerprinzip bringt – und was nicht
Die Regierung verkauft es als Entlastung im Rahmen von etwa 55 Millionen Euro pro Jahr, die sich Mieter:innen sparen würden, während die Branche selbst auf die Barrikaden steigt: Ab dem 1. Juli 2023 ist vorgesehen, dass die Auftraggeber:innen von Maklern die Gebühren zahlen und nicht mehr vorwiegend die Mieter:innen selbst. Bisher ist es üblich, dass die Mieter:innen die Maklergebühren in der Höhe von bis zu zwei Bruttomonatsmieten berappen müssen.
Nun wird, wie in Deutschland bereits seit Jahren üblich, auf das so genannte Besteller-Prinzip gewechselt. „Wer bestellt, bezahlt auch. Damit entlasten wir alle Wohnungssuchenden, die bisher hohe Maklerprovisionen gezahlt hätten“, heißt es seitens Justizministerin Alma Zadic (Grüne), die Anfang 2022 einen entsprechenden Entwurf vorgelegt hatte. Dann sah es zwischenzeitlich nicht os aus, als würde das Bestellerprinzip kommen, am Wochenende einigten sich die Regierungsparteien dann doch etwas überraschend.
Völliges Unverständnis herrscht da nun beim Österreichischen Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI). ÖVI-Präsident Georg Födl ortet ein „politisches Foul der Sonderklasse“ und warnt vor mehrerlei Entwicklungen, die dem Immobiliensektor schaden würden. „Massenbesichtigungstermine werden zunehmen, individueller Service dem Kostendruck zum Opfer fallen. Der Vermieter kann die Maklerkosten – anders als in Deutschland – in die Miete zumeist nicht einrechnen, weil dies im preisgeregelten Vollanwendungsbereich des Mietrechts nicht zulässig ist“, heißt es in einer Aussendung.
Makler:innen würden dadurch, dass sie nur noch vom Vermieter bezahlt werden, damit zum „einseitige Interessenvertreter des Vermieters“. Die Branche würden mit Kündigungen zu rechnen haben, auch viele EPUs werden wohl schließen – einfach, weil ihnen eine wichtige Einnahmequelle würde.
Kurze Fixzinsbindungen können bei immer teureren Immokrediten helfen
Wohnen wird dadurch nicht billiger
Vor negativen Folgen wie Intransparenz des Angebotes, Verknappung des Angebotes und Massenbesichtigungen warnt auch die Wirtschaftskammer. In Deutschland sei es wegen dem Bestellerprinzip genau dazu gekommen. Anders als im Nachbarland sei es in Österreich aber dann oft nicht möglich, dass die Vermieter:innen die Vermarktungskosten (ergo den Makler) in die Mietkosten einrechnen können, weil bei zwei Drittel der privaten und gewerblichen Mietwohnungen gesetzlich preisgeregelt sind.
Wird der Wegfall der Maklergebühren für Mieter:innen diese entlasten? Da zweifeln sowohl Wirtschaftskammer als auch SPÖ daran. „Wohnen wird durch das Bestellerprinzip für Mieter auch nicht billiger, denn die entscheidenden und wichtigsten Faktoren sind wohl die laufenden Wohnungskosten“, so Gerald Gollenz, Obmann des Fachverbandes der Immobilien- und Vermögenstreuhänder der Wirtschaftskammer Österreich.
„Außerdem wird eine Änderung bei den Maklerprovisionen – so sie überhaupt umgesetzt wird – nicht reichen, zumal durch die Rekordteuerung Wohnen bald unbezahlbar wird. Wichtig ist deshalb eine Begrenzung der Mietsteigerungen auf jährlich maximal 2 Prozent“, so SPÖ-Sprecherin für Wohnen Ruth Becher.