Mehrparteienantrag zur Realisierung von klimaneutralem Österreich gefordert
Am 13. Jänner 2021 ist es soweit, der Umweltausschuss wird erneut zu den Forderungen des Klimavolksbegehren tagen. Im zweiten und voraussichtlich letzten Teil des Expertenhearings werden die Forderungen nach einer ökosozialen Steuerreform und einer Mobilitäts- und Energiewende besprochen werden. Wie auch schon in der ersten Sitzung des Umweltausschusses Mitte Dezember 2020, sind dafür auch 2021 wieder zahlreiche Experten geladen, welche die Forderungen des Klimavolksbegehren in den wissenschaftlichen Kontext setzen werden.
Livestream beginnt 14:30 Uhr
Um 14.30 Uhr werden die Gespräche vor dem Umweltausschuss beginnen. 380.590 Österreicher und Österreicherinnen hatten das Volksbegehren letztes Jahr mit Schwerpunkt auf die Aufnahme eines Rechts auf Klimaschutz in der Verfassung und der Benennung eines verbindlichen, wissenschaftlich fundierten CO2-Budget im Klimaschutzgesetz unterschrieben. Während des ersten Expertenhearings Mitte Dezember 2020, wurden das “Grundrecht auf Klimaschutz in der Verfassung” und die Forderung nach einem “Stopp der klimaschädlichen Treibhausgase” besprochen.
Die Übertragung des ersten Expertenhearings vor dem Umweltausschuss Mitte Dezember per Livestream, war eine Premiere in Österreich. Bisher waren Expertenhearings zwar sonst auch öffentlich, allerdings war es Interessierten so nun zum ersten Mal möglich, diese auch von zuhause aus zu verfolgen. Auch in die heutige Sitzung wieder im Livestream vom Bundesministerium übertragen. Start des Streams ist für 14:30 Uhr am 13.01.2021 geplant.
Starker Mehrparteienantrag gefordert
Die Initiatoren des Klimavolksbegehrens fordern, dass im Anschluss der aktuellen Sitzung ein Mehrparteienantrag zur Realisierung eines klaren Fahrplans für ein klimaneutrales Österreich mit konkreten Maßnahmen und Fristen eingebracht wird. Laut der Sprecherin des Klimavolksbegehren, Katharina Rogenhofer, sind zwar einige Forderungen des Volksbegehren bereits im aktuellen Regierungsprogramm enthalten, aber fehlt es in diesem noch an klaren Fristen und Maßnahmen, um die auch in die Tat umzusetzen. Das soll sich durch den Mehrparteienantrag ändern, damit Österreich 2021 nicht mehr zu den “Klimaschutz-Schlusslichtern” gehört.