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Meta: Facebook und Instagram könnten in Europa kostenpflichtig werden

Meta-Logo © Dima Solomin on Unsplash
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In Europa könnten die Meta-Plattformen Facebook und Instagram bald kostenpflichtig werden – zumindest wenn Nutzer:innen sich personalisierter Werbung verweigern. Grund für diese mögliche Maßnahme sind laut Wall Street Journal strengere Datenschutzauflagen in der EU. Die europäischen Datenschutzbehörden haben dem Konzern Ende 2022 untersagt, die Zustimmung zu gezielten Werbeeinschaltungen, die auf Basis der Analyse des Nutzerverhaltens gezeigt wird, in den Nutzungsbedingungen zu vergraben.

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Meta will 13 Euro pro Monat verlangen

Nach Ansicht des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) muss Meta die Zustimmung für personalisierte Werbung separat einholen. Offenbar kann oder will der Social Media-Konzern diese Werbeeinschaltungen nicht mit nicht personalisierten Einschaltungen ersetzen. Diese werfen auch weniger Geld ab. Und offenbar fürchtet man auch, dass ein großer Teil der User:innen die Zustimmung verweigern würde. Daher erwägt man nun für diese User:innen eine Bezahllösung im Gegenzug für den kompletten Wegfall von Werbung.

Dem Bericht des Wall Street Journal zufolge plant Meta einen Preis von zehn Euro monatlich, wenn man Facebook und Instagram am Desktop aufruft. Nutzer:innen auf Smartphones will der Konzern sogar 13 Euro pro Monat in Rechnung stellen. Für jedes weitere Konto, das User:innen verwenden, wären wohl weitere sechs Euro fällig. Wer personalisierten Werbeeinblendungen explizit zustimmt, soll weiter kostenlosen Zugriff auf die Netzwerke bekommen.

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Scharfe Kritik von Datenschutz-NGO noyb

Zwar ist die EU-Regulierung der Auslöser für die möglichen Meta-Maßnahmen. Jedoch hat sich der Konzern-Chef Mark Zuckerberg schon in der Vergangenheit gegenüber einer Bezahllösung empfänglich gezeigt. 2018 brachte er eine solche in Verbindung mit besserem Schutz der Privatsphäre ins Spiel. Auch hier war bereits die Kritik an der Nutzung von Daten durch Facebook und Instagram laut.

Die Pläne von Meta rufen scharfe Kritik hervor, unter anderem von der Datenschutz-NGO noyb. Gründer Max Schrems sieht in dem Vorhaben einen Angriff auf die Grundrechte der User:innen auf Privatsphäre. „Grundrechte sind nicht käuflich. Sollen wir demnächst für das Wahlrecht oder das Recht auf freie Meinungsäußerung bezahlen? Das würde bedeuten, dass nur die Reichen in den Genuss dieser Rechte kommen, und das in einer Zeit, in der viele Menschen um ihr Auskommen kämpfen. Ein solches Konzept im Bereich des Rechts auf Datenschutz einzuführen, stellt einen Dammbruch dar. Wir würden dies vor Gericht bekämpfen“, so Schrems.

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