Datenschutz

Microsofts KI-Chef Suleyman: Umstrittene Aussagen zur Nutzung von Internetinhalten

© Riccardo Savi, Getty Images, Concordia Summit
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Mustafa Suleyman, Leiter der KI-Sparte von Microsoft, hat mit seiner jüngsten Aussage zum Thema Urheberrecht und der Nutzung von Internetinhalten für das Training von Sprachmodellen eine hitzige Debatte ausgelöst. Demnach vertritt er die Ansicht, dass im Internet öffentlich zugängliche Inhalte von allen frei genutzt werden könnten. Diese Sichtweise wirft rechtliche und ethische Fragen auf.

KI: Freie Nutzung von Internetinhalten?

Im Gespräch mit Moderator Andrew Ross Sorkin verteidigte Suleyman die Praxis, öffentliche Internetinhalte für das Training von KI-Modellen zu verwenden. Auf die Frage, ob große Konzerne die geistigen Eigentumsrechte der Welt gestohlen hätten, antwortete er: „Ich denke, dass die Inhalte im offenen Internet seit den 1990er Jahren unter ‚Fair Use‘ fallen. Jede:r kann sie kopieren, neu erstellen und vervielfältigen. Das ist Freeware, wenn Sie so wollen.“ Diese Aussage stellt eine weitgehende Interpretation des „Fair Use“-Prinzips dar, das in den USA und Europa unterschiedlich streng ausgelegt wird.

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Suleyman sprach auch von einer „Grauzone“ und forderte eine klar formulierte „Opt-out“-Möglichkeit. So könnten Webseiten, Verlage oder Nachrichtenorganisationen der Nutzung durch KI ausdrücklich widersprechen. In laufenden Gerichtsverfahren werden Microsoft und OpenAI beschuldigt, urheberrechtlich geschützte Inhalte für das Training generativer KI-Modelle verwendet zu haben. Angesichts dessen ist Suleymans Position besonders brisant.

 

Rechtsunsicherheiten und Grauzonen

In den USA entsteht der Urheberrechtsschutz automatisch, sobald jemand ein Werk erschafft. Eine Veröffentlichung im Internet bedeutet nicht den Verlust dieser Rechte. In Europa ist es ähnlich geregelt: Mit der Veröffentlichung einer literarischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Arbeit erhalten die Urheber:innen automatisch Urheberrechtsschutz, der ab dem Zeitpunkt der Schöpfung gilt und kein förmliches Anmeldungsverfahren erfordert. Dies gilt auch für Werke, die im Internet veröffentlicht werden.

Das Konzept des „Fair Use“ erlaubt unter bestimmten Bedingungen die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke, doch es bleibt umstritten, ob und wie diese Regelung auf die Nutzung solcher Inhalte für das Training von KI-Modellen angewendet werden kann.

Die Aussagen von Suleyman zeigen deutlich, dass große Technologiekonzerne wie Microsoft die rechtlichen Bestimmungen nicht allzu ernst nehmen und öffentlich zugängliche Daten aus dem Internet nutzen. Die Fragen zur Rechtslage diesbezüglich werden Gerichte weltweit noch lange beschäftigen.

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