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„Mikrokredit“: Arbeitslose sollen mit 15.000 Euro in Selbständigkeit finden

Erste Bank-CEO Gerda Holzinger-Burgstaller und Bundesminister Martin Kocher © Daniel Hinterramskogler
Erste Bank-CEO Gerda Holzinger-Burgstaller und Bundesminister Martin Kocher © Daniel Hinterramskogler
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Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft und Erste Bank und Sparkassen verlängern die Initiative „Der Mikrokredit„. Dieses im Jahr 2010 gestartete Programm soll Arbeitssuchenden den Weg in die Selbstständigkeit ebnen. Bei der Initiative sind Erste Bank und Sparkassen Partner der ersten Stunde, nun soll das Programm drei weitere Jahre bis 2025 weitergeführt werden. Das gaben Bundesminister Martin Kocher und Erste Bank-CEO Gerda Holzinger-Burgstaller heute im Rahmen des Forum Alpbach bekannt. Neu ist, dass die Erste Bank diese Förderung zukünftig auch ukrainischen Geflüchteten zugutekommen lässt. Außerdem erhöht sich der Maximalbetrag von 12.500 Euro auf 15.000 Euro.

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Maximalbetrag von Mikrokredit erhöht

„Uns war die Neuauflage des Mikrokredits ein besonderes Anliegen. Im ersten Quartal 2022 kam es zu einer deutlichen Steigerung der Nachfrage, die es zu erfüllen gilt. Unsere Vision, finanzielle Gesundheit zu schaffen, gewinnt jeden Tag mehr an Bedeutung. Wir wollen auf die Bedürfnisse aller Kund:innen eingehen und konkrete Lösungen anbieten. Der Mikrokredit stellt eine wichtige Starthilfe dar und es ist uns darüber hinaus sehr wichtig, auch in den Phasen danach den Gründer:innen unterstützend zur Seite zu stehen”, sagt Gerda Holzinger-Burgstaller, Vorstandsvorsitzende der Erste Bank Österreich.

Seit dem Start der Initiative wurden laut Erste Bank rund 1.000 Gründungen mit einem potenziellen Kreditvolumen von über zehn Millionen Euro finanziert. Der bisherige Maximalbetrag von 12.500 Euro wurde bisher in der Regel ausgeschöpft. Doch ab September 2022 soll der Maximalbetrag auf 15.000 Euro steigen. Nichts geändert hat sich bei der Laufzeit (fünf Jahre, sechs Monate tilgungsfrei), dem Zinssatz (drei Prozent fix) und den nicht erforderlichen Sicherheiten.

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Hilfe für angehende Gründer:innen

Viele der Antragstellenden erfahren laut Erste Bank von der Wirtschaftskammer vom Mikrokreditprogramm oder kommen aus dem Unternehmensgründungsprogramm des AMS. Dort wird auch über den Mikrokredit als Gründungshilfe informiert, wenn im Zuge der Businessplanerstellung die Notwendigkeit einer Kreditaufnahme erkennbar wird. Nach der Übermittlung der notwendigen Unterlagen erhalten die Gründer:innen in spe eine Einladung zu einem Hearing, bei dem Expert:innen der Erste Bank und Sparkassen und eine vom Bundesministerium beauftragte Agentur anwesend sind. Die Erste Bank trifft anschließend auf Basis des Hearings und der eingereichten Dokumente eine Kreditentscheidung.

Unterstützung erhält die Erste Bank bei der Vergabe von Mikrokrediten durch den European Investment Fund (EIF) innerhalb des EU-Programms für „Employment and Social Innovation (EaSI). Die Ausfallsgarantie des EIF stellt eine wesentliche Starthilfe für das Programm dar, da die Ausfallsquote der Mikrokredite mit etwa 20 Prozent vergleichsweise hoch ist. Durch die Ausfallsgarantie des EIF würden sich die tatsächlichen Risikokosten jedoch mehr als halbieren. 629 Mikrokredite mit EIF-Haftung mit einem Volumen von 7,2 Millionen Euro wurden seit dem Start des Programms im Juni 2015 vergeben.

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Neues Programm für Geflüchtete aus Ukraine

Für die nun beschlossene Verlängerung der Initiative wird ein neues Garantieprogramm seitens des EIF vorbereitet: „InvestEU“. Dieses soll nahtlos an das alte anschließen und sämtliche Strukturen und Prozesse des Mikrokreditangebotes unverändert beibehalten. In Zusammenarbeit mit dem EIF bietet die Erste Bank zusätzlich eine ähnliche Initiative für Geflüchtete aus der Ukraine an. Beim Aufbau einer neuen Lebensgrundlage in Österreich will die Erste Bank ukrainische Gründer:innen unterstützen. Dieser Kredit soll ihnen als wiederholt nutzbarer Betriebsmittelrahmen zur Verfügung stehen. Die Eckdaten seien jenen des „normalen“ Mikrokredit gleich, einzig die Laufzeit sei vorerst auf zwei Jahre begrenzt.

Voraussetzung für den Mikrokredit für Geflüchtete aus der Ukraine ist der Identitätsnachweis für Vertriebene (die „blaue Karte“) und die Meldung der Selbstständigkeit. George, die Banking-Plattform der Erste Bank, soll nun außerdem Ukrainisch beherrschen. In der jüngsten App-Version seien etwa 80 Prozent der Texte auf Ukrainisch übersetzt, in Zukunft sollen es alle Texte werden.

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