Ministerrat: Neues Startup-Visum ab Juli 2017
Aktuell ist es für potenzielle Gründer aus einem Drittstaat nur sehr schwer möglich in Österreich zu gründen. Deshalb wird nun die bestehende Regelung für selbständige Schlüsselkräfte für Startups ergänzt das heißt, im Rahmen der Rot-Weiß-Rot-Karte wird eine eigene Kategorie für Gründer, das Startup-Visum eingeführt. Gültig wird das neue Gesetz ab 01.07.2017.
Staatssekretär Harald Mahrer zeichnet sich federführend für die Weiterentwicklung: „Österreich soll ein Startup-Magnet werden. Mit der Gründerland-Strategie und dem 185 Mio. Euro-Paket der Bundesregierung sind wir dabei auf einem guten Weg. Deshalb wollen wir auch internationale innovationsorientierte Gründer nach Österreich holen und mit einer Rot-Weiß-Rot-Karte gründen lassen, eine klare Verbessrung für Start-up-GründerInnen aus Drittstaaten“, so Staatsekretär Harald Mahrer.
Der Antragsteller erhält eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung (= Rot-Weiß-Rot-Karte) für selbständige Tätigkeit für zwei Jahre. Die weitere Verlängerung ist an einen bestimmten Jahresumsatz oder Finanzierungsmittel geknüpft, und zwar: Eine Verlängerung nach Ablauf der zwei Jahre um weitere drei Jahre ist möglich, wenn das Unternehmen zu diesem Zeitpunkt mindestens zwei weitere dauerhafte Arbeitsplätze geschaffen hat und entweder einen Jahresumsatz von zumindest 200.000 Euro erreicht hat oder sich eine weitere Finanzierung von zumindest 100.000 Euro sichern konnte.
Rot-Weiß-Rot-Karte soll attraktiver werden
Die Rot-Weiß-Rot-Karte wird insbesondere für Akademiker weiterentwickelt und elementare Hürden werden gesenkt. „Wir wollen gut ausgebildete und stark nachgefragte Fachkräfte im Land halten, anstatt nur teuer auszubilden“, so Mahrer weiter. Mit dieser Reform wird die Rot-Weiß-Rot-Karte auf Bachelor- und Doktoratsabsolventen ausgeweitet. Bisher waren nur Master und Diplomstudien umfasst. Das entspricht auch der Bologna-Struktur und einer Anerkennung der Bachelor-Abschlüsse als vollwertige Studienabschlüsse. Weiters sollen Absolventen aus Drittstaaten künftig zwölf Monate Zeit haben, um nach ihrem Studienabschluss eine adäquate Beschäftigung zu finden. Die Praxis zeigt, dass die bisherige Suchdauer von sechs Monaten zu kurz angesetzt ist, zumal hier die Verfahrensdauer zur Beantragung eingerechnet wird. In Deutschland sind es 18 Monate.
Auch Bachelor- und Master-Studierende berücksichtigt
Darüber hinaus wird das zulässige Beschäftigungsausmaß neben dem Studium für Bachelor und Master-Studierende aus Drittstaaten auf 20 Stunden angeglichen. Bisher waren für Bachelor-Studierende nur zehn Stunden Arbeit möglich, für Master-Studierende 20 Stunden Arbeit. Zusätzlich wird das Punktesystem für Fachkräfte in Mangelberufen dahingehend geändert, dass Sprachkompetenz und Berufserfahrung im Gegensatz zum Kriterium des Alters aufgewertet werden. Damit haben auch ältere Fachkräfte mit qualifizierter Berufs- und Spracherfahrung eine Möglichkeit, die RWR-Karte zu erlangen.
Stärkung des Standortes
„Die aktuelle Reform ist im Interesse des Wissenschafts- und Wirtschaftsstandorts, weil Österreich mit anderen Ländern im Wettbewerb um die besten Köpfe steht. Zusätzlich müssen wir inländische Arbeitskräfte besser qualifizieren und die notwendigen Reformen am Arbeitsmarkt setzen, um den Fachkräftebedarf der Wirtschaft zu sichern“, so Mahrer. „Qualifizierte Arbeitskräfte sind ein wesentlicher Standortfaktor und stärken die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs. Der Arbeitsmarktzugang von Schlüssel- und Fachkräften erzeugt keine Verdrängungseffekte, ihre Kenntnisse und Fähigkeiten sind komplementär zu den in Österreich vorhandenen, sodass ihre Beschäftigung zusätzliche Arbeitsplätze und Wachstumsimpulse schaffen kann. Qualifizierte Arbeitskräfte tragen zu einem höheren Beschäftigungsniveau mit entsprechend höheren Sozialversicherungsbeiträgen und Steuereinnahmen bei“, so Mahrer weiter.