Startschuss

Mit dem flächendeckenden Reparaturbonus wird Österreich zum EU-Vorreiter

Bundesministerin Leonore Gewessler startet den Reparaturbonus, Foto: Cajetan Perwein / BMK
Bundesministerin Leonore Gewessler startet den Reparaturbonus, Foto: Cajetan Perwein / BMK
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Die orangefarbene Kaffeemaschine – das ist das, ein wenig romantisierte, Beispiel eines lieb gewonnenen Elektro-Gerätes, welches die Bundesministerin Leonore Gewessler (Grüne) vorbringt, bei einer Pressekonferenz zum Start des österreichweiten Reparaturbonus heute. Dass er kommt, ist nicht neu. Auch der Start am 26. April 2022 wurde bereits Anfang März vom Klimaministerium bekannt gegeben. Nun aber bekräftigte die Klimaschutzministerin, in Anwesenheit des Leiters der Vertretung der Europäischen Kommission in Österreich, Martin Selmayr und dem oberösterreichischen Landesrat Stefan Kaineder (Grüne) die Details.

Martin Selmayrs Herzens-E-Gerät ist die Waschmaschine, wie er zugibt. Seine Anwesenheit bei der Pressekonferenz wird durch durch das Budget begründet, welches hinter dem österreichweiten Reparaturbonus steckt. 130 Millionen Euro sind für diesen vorerst bis zum Frühjahr 2026 aus dem von der Europäischen Union zur Verfügung gestellten Finanzierungs- und Aufbauinstruments „Next Generation EU“ vorgesehen.

Reparaturbonus für Elektronik startet am 26. April: Bis zu 200 Euro sparen

So viele Bons wie nötig, zeitgleiches Einlösen nicht möglich

Ab dem 26. April 2022, also heute, kann der Bonus auf der Website www.reparaturbonus.at beantragt werden. Konsument:innen können dabei über die Website einen Bon herunterladen und diesen innerhalb von drei Wochen digital per QR-Code oder ausgedruckt in einem Partnerbetrieb einlösen. Pro zu reparierendes Gerät kann ein Bon eingelöst werden. Das zeitgleiche Einlösen von mehreren Bons ist nicht möglich. Bedeutet: Sind die Waschmaschine und die Kaffeemaschine zeitgleich kaputt, gilt es zu entscheiden, welche Maschine einem selbst am nächsten steht. Erst wenn ein Bon für die Reparatur eines Gerätes bei einem der Partnerbetriebe eingelöst ist, kann der nächste heruntergeladen werden. Pro in Österreich wohnhafte geschäftsfähige Privatpersonen können dabei beliebig viele Gutscheine heruntergeladen und eingelöst werden, solange das Fördervolumen nicht ausgeschöpft ist.

Gefördert werden dabei 50 Prozent der Brutto-Reparaturkosten. Der Reparaturbonus gilt dabei als Gutschrift im Wert von maximal 200 Euro je Reparatur bzw. 30 Euro je Kostenvoranschlag.

Bonus gilt nur für E-Geräte

Auch für alle teilnehmenden Betriebe ist eine Niederlassung in Österreich erforderlich. Reparaturbetriebe, die beim Reparaturbonus mitmachen wollen, müssen sich auf der Website einmalig registrieren. Vorausgesetzt ist eine Gewerbeberechtigung in den Bereichen Elektrotechnik, Gas- und Sanitärtechnik, Heizungstechnik, Lüftungstechnik, Kälte- und Klimatechnik, Mechatronik oder Kommunikationselektronik sowie Bandagisten, Orthopädietechnik, Hörgeräteakustik, Kraftfahrzeugtechnik (Autoradio, GPS), Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger (E-Gitarren) oder die Ausübung des freien Gewerbes zum Austausch von Standardindustriekomponenten von Personalcomputern und Fahrradtechnik (E-Bikes).

Auch wenn, wie die Bundesministerin Gewessler wieder angibt, sich an dem Wiener Modell des Reparaturbonus orientiert wurde, gilt der österreichweite Bonus nur für elektronische Geräte. Mit dem Wiener Reparaturbonus konnten beispielsweise auch Schuhe bei der/dem Schuster:in repariert werden. Gefördert wird in der österreichweiten Variante die Reparatur von fast allen Elektro- und Elektronikgeräten, die üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden, wie etwa Kaffeemaschinen, Waschmaschinen, Leuchten, Fernsehgeräte, Smartphones, Notebooks oder auch E-Bikes.

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Reparatur als „ökologische Bürgerpflicht“

Gestärkt werden soll mit dem österreichweiten Reparaturbonus nicht nur die Umwelt, sondern auch die heimischen Wirtschaftsbetriebe, so die Bundesministerin Gewessler. Auch Selmayr betont, dass durch diese Arbeitsplätze geschaffen werden. Zudem sei laut ihm die „Waschmaschine zu reparieren eine ökologische Bürgerpflicht.“ „Die Geräte nicht wegzuschmeißen sondern zu reparieren, muss das oberste Credo in einer Kreislaufwirtschaft sein“, so Selmayr.

Der Reparaturbonus ist dabei keine neue Idee. In Österreich gab es diesen in verschiedenen Ausführungen bereits in einigen Regionen, beispielsweise in Wien, Oberösterreich und Salzburg. Auch im deutschen Bundesland Thüringen kann ein Reparaturbonus beantragt werden. Laut Selmayr sei aber Österreich das erste EU-Land, in welchem flächendeckend die Initiative eingeführt wird. Und, nachdem es aus EU-Mitteln finanziert wird, ein Beispiel, das in Europa etwas gelinge, wenn es gemeinsam gemacht werde. So könnte Österreich vielleicht ein Vorbild für andere EU-Länder werden.

 

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