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Mitarbeiterbeteiligung: Arbeiterkammer warnt vor Fallen bei kommendem Gesetz

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Anerkennung und Identifikation mit dem Unternehmen, längerfristige Bindung von Schlüsselkräften, Gewinnung von Talenten und im Exit-Fall auch noch ein Geldregen, der später zurück ins Ökosystem fließt: Über die Mitarbeiterbeteiligung versprechen sich viele Gründer und Vertreter der Startup-Szene eine Verbesserung der aktuellen Situation, und zwar nicht nur in Österreich, sondern europaweit.

In Deutschland greift seit Juli eine entsprechende Gesetzesreform, und in Österreich wird hinter den Kulissen derzeit ebenfalls von Politik und Branchenvertretern im Rahmen der Reform des Gesellschaftsrechts („Austrian Limited“) an den künftigen Regeln für die Beteiligung von Mitarbeitern gefeilt. Die meisten würden sagen, Mitarbeiterbeteiligung, ja, das brauchen wir.

„Modell muss fair ausgehandelt werden“

„Ja, aber“, sagt die Arbeiterkammer. „Arbeiterkammer und Gewerkschaften haben grundsätzlich kein Problem mit Mitarbeiterbeteiligungen. Voraussetzung ist aber, dass das Modell zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten fair ausgehandelt wurde. Dies setzt in der Regel auch eine entsprechende Unternehmenskultur voraus“, sagt Heinz Leitsmüller zu Trending Topics. Er ist Leiter der Abteilung Betriebswirtschaft bei der Arbeiterkammer Wien und seit vielen Jahren mit dem Thema beschäftigt.

Paradebeispiel in Österreich ist die voestalpine: Dort halten 24.100 Mitarbeiter rund 26 Millionen Stück Aktien und damit einen Stimmrechtsanteil von 14,8 Prozent am Unternehmen, nachdem im Jahr 2001 ein Teil der Lohn- und Gehaltserhöhung für den Aufbau dieser Mitarbeiterbeteiligung verwendet wurde. Künftig sollen aber nicht nur börsennotierte Riesen, sondern auch kleine Startups ihre Mitarbeiter aus den oben genannten Gründen beteiligen können.

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„Arbeitnehmer übernimmt Unternehmerrisiko“

Und da wittert Leitsmüller, selbst in die Gespräche um die Gestaltung des neuen Gesetzes involviert, einige Fallen. Denn so würde zu Beginn ein niedrigeres Gehalt geboten werden können und dieses dann durch Anteile an der Firma kompensiert werden. „Arbeitnehmer übernehmen da eigentlich ein Unternehmerrisiko, wenn es wirtschaftlich nicht klappt. Viele Startups machen ja nie einen Exit, kommen vielleicht nie in die Gewinnzone oder gehen gar in Insolvenz“, sagt Leitsmüller. Das berge die Gefahr, dass die Mitarbeiter vielleicht durch die Finger schauen, anstatt eine versprochene Belohnung zu erhalten.

Generell fordert er, dass Mitarbeiterbeteiligungen mit Bedacht eingeführt werden sollten – denn man könne diese nicht nur auf Startups beschränken. „Das gilt dann für alle Unternehmen, die noch nicht zehn Jahre alt sind, also auch für Gastronomieunternehmen oder Friseurbetriebe. Das hat dann weitreichende Auswirkungen auf Lohn- und Gehaltspolitik“, sagt der AK-Wien-Sprecher. Auch die steuerliche Begünstigung, die gefordert wird, sei problematisch. „Je höher die steuerliche Förderung, desto mehr verändert das die Lohnpolitik. Das hat natürlich Auswirkungen auf alle Unternehmen und nicht nur auf Startups, weil steuerliche Begünstigungen jede Firma in Anspruch nehmen wird. Da muss man sehr vorsichtig vorgehen, weil man sonst etwas aus dem Gleichgewicht bringt.“

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Eine Frage der Mitbestimmung

Und noch eines kommt dazu, wenn Mitarbeiter am Unternehmen beteiligt werden: Je mehr Prozente sie gemeinsam haben, desto gewichtiger ist ihr Wort im Unternehmen – sie könnten sogar das Zünglein an der Waage bei richtungsweisenden Entscheidungen sein. Leitsmller zufolge würden Arbeitnehmer ihr Mitbestimmungsrecht in Anspruch nehmen wollen. „Die Arbeitnehmer müssen mitbestimmen können, weil sie ja ein Risiko eingehen. Die Frage ist, dann ob das die Unternehmensstruktur und -kultur auch zulässt.“

Noch ist nicht absehbar, wann genau der konkrete Entwurf der Regierung zur Mitarbeiterbeteiligung zur Begutachtung am Tisch liegen wird – das hängt auch davon ab, wie schnell es mit der großen Reform des Gesellschaftsrechts voran geht. Leitsmüller:
„Wir freuen uns, dass wir einbezogen sind, aber am Ende entscheidet die Regierung. Wenn grobe Probleme entstehen, können wir politisch und medial Druck machen, haben aber keinen Einfluss, was dann am Ende im Gesetzesvorschlag steht.“

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Steuerliche Gleichstellung mit Investoren und Gründern

Seitens der Wirtschaftskammer, Junge Wirtschaft, AVCO und Austrian Angel Investors Association (aaia) wird wie berichtet die Beteiligung von Mitarbeitern als ein Teil zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Startups, die im internationalen Wettbewerb stehen, gefordert. Dabei liegt der Fokus auf steuerliche Aspekte.

„Entscheidend ist hierbei, dass die Mitarbeiter:innen, Investor:innen und Gründer:innen steuerlich gleichgestellt werden, da diese das Risiko am Erfolg des Unternehmens gemeinsam tragen“, heißt es dazu seitens aaia. „Entsprechend sollte die Besteuerung von Erträgen aus der positiven Entwicklung der Beteiligung erst bei einem Exit Event (Verkauf, IPO) erfolgen und bei allen drei Gruppen einer Endbesteuerung mit dem begünstigten KeSt-Steuersatz von 27,5 Prozent unterliegen. Alles andere führt zu einer massiven steuerlichen Benachteiligung der Mitarbeiter:innen im Falle der Beteiligung.“

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