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Mitarbeiter:innenbeteiligung: Deutschland bringt Verbesserungen an den Start

Team. © Vlad Hilitanu on Unsplash
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In einem neuen Push zur Stärkung des Startup-Marktes und Finanzstandorts haben der deutsche Bundesminister der Finanzen, Christian Lindner, und der Bundesminister der Justiz, Marco Buschmann, die Eckpunkte für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz vorgestellt. Eine der zentralsten Maßnahmen dabei ist die steuerliche Begünstigung von Mitarbeiter:innenbeteiligungen.

Das soll dafür sorgen, das künftig mehr Menschen einfacher Miteigentümer:innen jener Unternehmen zu machen, in denen sie arbeiten. Ziel sei eine „Signifikante Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung und stärkere Teilhabe der Arbeitnehmer am Erfolg ihres Unternehmens“. Dazu haben sich Lindner und Buschmann auf folgende Punkte verständigt:

  • Erhöhung des Freibetrags für Mitarbeiter:innenkapitalbeteiligungen von 1.440 auf 5.000 Euro
  • eine Ausweitung der Vorschriften zur aufgeschobenen Besteuerung der geldwerten Vorteile aus Vermögensbeteiligung von Arbeitnehmer:innen. „insbesondere die Gewährung von Unternehmensanteilen als Vergütungsbestandteil für die Unternehmen und deren Beschäftigte“ soll so attraktiver werden
  • eine Erhöhung der Arbeitnehmer:innen-Sparzulage bei der Anlage vermögenswirksamer Leistungen in Vermögensbeteiligungen. „Wir schaffen damit für alle Arbeitnehmer attraktive Bedingungen für einen Vermögensaufbau. Dadurch werden auch Arbeitnehmergruppen erreicht, deren Arbeitgeber üblicherweise keine Mitarbeiterkapitalbeteiligungen anbieten“, heißt es.

Aktuell ist es in Deutschland so, Unternehmen ihren Beschäftigten neben dem Lohn noch Kapitalanteile bis zu 1.440 Euro im Jahr überlassen können, ohne dass diese darauf Einkommensteuer zahlen müssen – das wird jetzt auf 5.000 Euro verdreifacht. Diese Höhe wurde bereits im Vorjahr von der alten Koalition unter Angela Merkel angepasst – von 360 wurde schon einmal mehr als vervierfacht auf 1.440 Euro.

Weitere Veränderungen geplant

Das Zukunftsfinanzierungsgesetz beinhaltet noch weitere Punkte wie einen erleichterten Zugang von Unternehmen an die Börse durch eine Absenkung des Mindestkapitals für einen Börsengang von derzeit 1,25 Millionen Euro auf 1 Million Euro sowie durch SPACs, die Ermöglichung von elektronische Wertpapieren (z.B. auf der Blockchain), die steuerliche Attraktivierung von Aktien- und Vermögensanlagen, die Verbesserung der Eigenkapitalgewinnung durch die Erleichterung von Kapitalerhöhungen und die Ermöglichung von Dual Class Shares (Mehrstimmrechtsaktien).

Die Vorschläge liegen nun am Tisch, angepeilt ist ein Inkraftreten des Zukunftsfinanzierungsgesetzes in der ersten Hälfte der Legislaturperiode – also innerhalb der nächsten eineinhalb Jahre. Noch bleibt abzuwarten, wie der Rest der Ampel-Koalition auf die Vorschläge reagiert – und natürlich die Startup- und Unternehmensvertreter:innen.

In Österreich ist ebenfalls eine Verbesserung der Mitarbeiter:innenbeteiligungen geplant, allerdings liegt dazu noch kein konkreter Vorschlag in steuerlicher Hinsicht vor, der für die Neugestaltung essenziell ist. Gut möglich, dass sich Finanz- und Justizministerium die neuen Pläne in Deutschland sehr genau ansehen werden.

Mitarbeiter:innenbeteiligung? Verschollen zwischen den Ministerien

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