Mitarbeiter:innenbeteiligung? Verschollen zwischen den Ministerien
Die geplante neue Gesellschaftsrechtsform namens FlexCo oder FlexKap sorgt weiter für viele Fragen. Nachdem das Startup-Komitee heftige Kritik an dem Entwurf äußerte (Trending Topics berichtete), meldete sich auch das Wirtschaftsministerium von Margarete Schramböck (ÖVP) zu Wort und listete jene Punkte, die man in dem Vorschlag vermisst. Ein wichtiger Punkt: die Mitarbeiter:innenbeteiligung.
Denn das Startup-Komitee hat in seiner Kritik am Entwurf des Justizministeriums angeführt, dass die steuerliche Behandlung von Mitarbeiter:innenbeteiligungen „weiterhin offen“ sei. Das ist essenziell bei der Neugestaltung. Denn zwar kann man schon bisher Mitarbeiter:innen an Unternehmen beteiligen, jedoch ist das im Startup-Bereich steuerlich sehr schwierig. Anders als bei einer Aktiengesellschaft wie der voestalpine sind bei Startups Bewertungen nicht immer fix; und steuerlich kann es bei Kapitalerhöhungen oder Exits für die beteiligten Mitarbeiter:innen teuer werden.
Startup-Aufstand gegen die geplante Gesellschaftsrechtsform FlexCo
Justizministerium vs. Finanzministerium
Nun ist es aber so, dass das für den Entwurf der FlexCo/FlexKap zuständige Justizministerium von Alma Zadic (Grüne) sagt, dass für die Steuerthemen der Mitarbeiter:innenbeteiligung natürlich das Finanzministerium zuständig ist. „Das BMJ hat das BMF diesbezüglich schon mehrfach um Übermittlung entsprechender Vorschläge ersucht, was jedoch bislang nicht passiert ist. Mangels gesetzlicher Zuständigkeit kann das BMJ nicht selbst einen legistischen Vorschlag auf dem Gebiet des Steuerrechtes ausarbeiten“, heißt es seitens Justizministerium.
Das Finanzministerium dementiert das, man hätte längst Gesetzesentwürfe zur steuerlichen Behandlung von Mitarbeiter:innenbeteiligungen gemacht und bereits an die Koordinationsstelle der Regierungspartner übergeben. Seitens Justizministerium heißt es darauf wieder, dass es keinen „konsolidierten Letztstand“ dazu gebe, wie sich die ÖVP die FlexKap steuerlich vorstellt.
Nun bleibt also abzuwarten, ob sich die Ministerien bald auf einen Entwurf zum Steuerthema der Mitarbeiter:innenbeteiligung einigen können. Die einfache Beteiligung von Mitarbeiter:innen ist ein zentraler Punkt bei der neuen Gesellschaftsrechtsform – unter anderem deswegen wurde sie überhaupt erst angegangen. Ziel ist immerhin, dass die FlexCo im ersten Halbjahr 2022 eingeführt werden kann.
Die Frage des Notariats
Interessant ist auch, warum das Justizministerium in seinem Entwurf weiterhin vorsieht, dass man weiterhin den Notariatsakt bzw. Notare für Gründung, Änderung des Gesellschaftsvertrages, Kapitalerhöhung oder Bestellung/Änderung der Geschäftsführung. Das Wirtschaftsministerium hat zuletzt wieder den „Entfall der verpflichtenden notariellen Einbindung“, etwa bei Kapitalerhöhungen, Anteilsübertragungen, Ausübung von Bezugsrechten oder Anmeldungen zum Firmenbuch gefordert. Bereits 2020 wurde in einem Gutachten des Wirtschaftsministeriums festgehalten, dass es „größtmögliche Formfreiheit“ geben solle.
„Das Gutachten des Wirtschaftsministeriums hat eine sehr einseitige Position eingenommen und Gläubigerschutzüberlegungen sowie die verfahrensrechtlichen Besonderheiten des Firmenbuchverfahrens und der Anteilsübertragung als nachrangig gegenüber einem möglichst attraktiven Konzept für Investoren angesehen“, heißt es dazu seitens Justizministerium. „Das BMJ strebt hier einen ausgewogenen Interessensausgleich an, deshalb wurde nach Einbindung einer Vielzahl an Stakeholder und Abwägung der Pro und Contras für die Beibehaltung des Notariatsaktes optiert.“