Inflation

N26: Berliner Neobank schafft Minuszinsen ab

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Die Berliner Neobank N26 sieht künftig von Minuszinsen ab, berichtet das Handelsblatt. Ab Juli will das Unternehmen „nicht länger das Verwahrentgelt von 0,5 Prozent auf Einlagen über 50.000 Euro“ berechnen. Damit reagiert das Fintech auf die Ankündigung der Europäischen Zentralbank (EZB), die Zinsen in diesem Jahr anzuheben. N26 ist nicht die erste Finanzinstitution, die diesen Schritt macht. Mitte Mai machte die Onlinebank ING hier den Anfang, mehrere weitere Banken folgten seitdem nach.

N26 reagiert auf Kurswechsel bei der EZB

Die EZB hatte angesichts der hohen Inflation Anfang Juni einen Kurswechsel in der Geldpolitik eingeläutet und angekündigt, ihre milliardenschweren Anleihekäufe mit Ende Juni einzustellen. Zudem sollen die Leitzinsen in einem ersten Schritt um einen Viertelprozentpunkt steigen. Ausschlaggebend ist zurzeit der Zinssatz für Einlagen der Geschäftsbanken bei der Notenbank, der bei minus 0,5 Prozent liegt. EZB-Präsidentin Christine Lagarde stellte eine weitere Erhöhung für September in Aussicht, falls sich der Inflationsausblick bis dahin nicht verbessere. Lagarde machte vor Kurzem deutlich, dass mit einer schnellen Besserung der Situation nicht zu rechnen ist (Trending Topics berichtete).

EU-Inflation steigt auf 8,6 Prozent kurz vor der Zinswende der EZB

N26 hatte im November 2020 das Verwahrentgelt von 0,5 Prozent auf Einlagen ab 50.000 Euro für Neukund:innen eingeführt. Ausgenommen waren sowohl Privat- als auch Geschäftskund:innen mit einem kostenpflichtigen Premiumkonto. Die Neobank gibt keine Angaben dazu, wie viele Kund:innen bis jetzt Negativzinsen zahlen mussten und wie viele künftig betroffen sind. Nach eigenen Angaben hat die Neobank über sieben Millionen Kund:innen in 24 Ländern.

Banken noch zögerlich bei Abschaffung von Minuszinsen

Zwar haben schon einige Banken das Verwahrentgelt abgeschafft, jedoch sind die meisten Kreditanstalten noch zögerlich. Laut Handesblatt wollen viele Geldhäuser von den Minuszinsen erst abrücken, wenn der Strafzins der EZB wegfällt. So teilte etwa die Deutsche Bank Mitte Juni mit, dass sich die Höhe des Verwahrentgelts nach dem Einlagenzins der EZB richte.

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