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N26 darf weiter nur 50.000 Neukund:innen pro Monat aufnehmen

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Die Wachstumsbremse bleibt: Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hat ihre geldwäscherechtlichen Maßnahmen gegenüber der N26 Bank AG verlängert und konkretisiert. Obwohl das Unternehmen einige Fortschritte gemacht hat, bestehen immer noch Defizite in den Systemen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Um das Risiko zu reduzieren, hat die BaFin auch die Wachstumsbeschränkung von 50.000 Neukund:innen pro Monat verlängert, die seit dem 9. November 2021 besteht.

Das bedeutet, dass N26 bis auf weiteres maximal 600.000 neue Nutzer:innen pro Jahr aufnehmen darf. Die Wachstumsbremse, die seit 2021 besteht, ist auch Mitgrund, warum der Hauptkonkurrent Revolut in Sachen Nutzer:innen zahlen davonzog. N26 hält bei über 8 Mio. Usern, Revolut eigenen Angaben zufolge bei mehr als 30 Mio. Usern.

Die BaFin hat ihre Anordnung vom 11. Mai 2021 konkretisiert und verlangt nun von der N26 Bank AG angemessene technisch-organisatorische und personelle Maßnahmen, um eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation sicherzustellen und den gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen. Besonders betroffen ist das Verdachtsmeldewesen. Das Unternehmen muss ein effektives EDV-Monitoring einführen, eine angemessene Qualitätssicherungsfunktion aufbauen und wirksame Kontrollen von Auslagerungen implementieren.

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N26 sieht selbst Fortschritte

„N26 hat in den vergangenen Jahren umfassend in Präventionsmaßnahmen im Bereich Geldwäsche investiert sowie diesen personell verstärkt und technologisch optimiert. Die Anordnung erkennt diese signifikanten Fortschritte an und enthält einen Plan zur Beseitigung der noch offenen Themen“, heißt es dazu seitens der Berliner Neobank. „N26 wird auch weiterhin in enger Abstimmung mit der BaFin und dem Sonderbeauftragten zusammenarbeiten, um die aktualisierte Anordnung mit den entsprechenden Maßnahmen vollumfänglich umzusetzen.“

Das Mandat des Sonderbeauftragten, der die Umsetzung der angeordneten Maßnahmen überwacht, wurde ebenfalls verlängert. Die BaFin kann die Wachstumsbeschränkung lockern, wenn der Sonderbeauftragte oder die BaFin feststellt, dass das Unternehmen angemessene Fortschritte bei der Beseitigung der Mängel macht.

Die BaFin hatte am 11. Mai 2021 angeordnet, dass die N26 Bank AG ihre Geldwäschepräventionssysteme stärken und erstmals einen Sonderbeauftragten bestellen muss. Am 9. November 2021 hatte die BaFin dem Unternehmen Wachstumsbeschränkungen auferlegt. Die aktuelle Anordnung basiert auf dem Geldwäschegesetz und dem Kreditwesengesetz.

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