N26: Krypto-Assets lassen sich nicht an andere Wallets senden
Es ist also endlich offiziell: Die Neobank N26 wird seinen Nutzer:innen künftig ermöglichen, direkt in der Banking-App Krypto-Assets kaufen und verkaufen zu können. Zuerst werden österreichische Kund:innen Zugang zu dem neuen Angebot bekommen, später soll es dann auch in andere Märkte ausgerollt werden. Voraussetzung ist, dass man sich von N26 bereits identifiziert wurde und damit eine Berechtigung bekommt, um auch Kryptos kaufen zu dürfen.
In einem ersten Schritt sollen N26-Kund:innen via dem österreichischen Neobroker Bitpanda Zugriff auf ein Angebot von rund 100 Coins und Tokens bekommen – darunter natürlich Bitcoin, Ethereum, Solana, Cardano, aber auch Spaßwährungen wie Dogecoin und SHIBA INU. Anders als viele andere Apps funktioniert N26 Crypto aber als Sackgasse. Wer dort Kryptos kauft, kann sie nicht an andere Wallets senden, sondern lediglich an N26 bzw. Bitpanda zurück verkaufen. Das Angebot ist demnach eine Sackgasse und nicht für jene Nutzer:innen gedacht, die mit den Krypto-Assets etwa im DeFi-Bereich Staking und Co betreiben wollen würden oder bei Binance und CO gerne damit traden würden.
Kein anonymer Handel
„N26 Krypto ist ein geschlossenes System. Das bedeutet, dass Kund:innen Gelder einbringen und auszahlen lassen, Krypto-Assets aber nicht in andere Wallets übertragen können. Darüber hinaus erlaubt N26 Krypto keinen anonymen Handel mit Kryptowährungen und hat klare Kriterien hinsichtlich der Teilnahmeberechtigung“, heißt es dazu seitens N26. Krypto-Nutzer:innen sind da von anderen Apps, unter anderem der Bitpanda-App selbst, anderes gewohnt – dort kann man Assets aus den eigenen Wallets an andere Krypto-Adressen senden.
Konkret liegen die Krypto-Assets, die man bei N26 kauft, bei Bitpanda. Der Wiener Krypto-Händler führt den Handel sowie die Verwahrung von Coins für N26 durch und wird dafür am so genannten Spread beteiligt. Bitpanda hat sich eine Reihe von Lizenzen über die Jahre besorgt, etwa bei der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) und der französischen Autorité Des Marchés Financiers (AMF). Die Wiener sind auch ein E-Geld-Institut (EMI) nach europäischem Recht (EMD2).
Ebenfalls wissen sollte man als österreichischer User, dass Krypto-Assets hierzulande unter die Kapitalertragsteuer fallen. Das bedeutet, dass man die Gewinne, die man durch etwaige Preiszugewinne bei Bitcoin und Co. macht, mit 27,5 Prozent besteuern muss. „Die Regeln zur Besteuerung ändern sich häufig – informiere dich also gut über steuerliche Auswirkungen, bevor du deinen ersten Kauf tätigst“, heißt es dazu seitens N26. Das bedeutet, dass man sich um die korrekte Besteuerung bei N26 selbst kümmern muss.