Nachhaltigkeit

Neue EU-Verpackungsverordnung: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

ARA Vorstandssprecher Harald Hauke © ARA, Daniel Willinger
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Die neue EU-Verpackungsverordnung „Packaging and Packaging Waste Regulation“ (PPWR) tritt am 11. Februar 2025 in Kraft und bringt weitreichende Veränderungen für Industrie, Handel und Politik. Ziel ist es, die Verpackungsabfallmengen zu reduzieren und gleichzeitig eine funktionierende Kreislaufwirtschaft zu etablieren.

„Anspruchsvolle Aufgabe“

Die Verordnung soll das steigende Aufkommen an Verpackungsabfällen eingrenzen und bis 2030 durch eine effektive Kreislaufwirtschaft stoppen. Sie ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie, wodurch eine verbindliche und einheitliche Umsetzung in allen EU-Mitgliedsstaaten gewährleistet wird. Unternehmen müssen sich frühzeitig anpassen, um Strafzahlungen zu vermeiden. Gleichzeitig haben sie eine 18-monatige Übergangsfrist, um die neuen Vorgaben umzusetzen.

Laut der Altstoff Recycling Austria AG (ARA) sind die neuen Vorgaben komplex und erfordern gezielte Planung. ARA-Vorstandssprecher Harald Hauke betont: „Die Umsetzung der PPWR ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die uns alle die kommenden Jahre beschäftigen wird. In Österreich können wir dank der Vorarbeit der letzten Jahrzehnte sowie einer innovativen Verpackungs- und Entsorgungsbranche vergleichsweise zuversichtlich nach vorne blicken. (…)“

PPWR: Die wichtigsten Neuerungen und Fristen

Bis 2028: Design for Recycling Guidelines
Bis zum 1. Januar 2028 soll die EU-Kommission einheitliche Richtlinien zur Recyclingfähigkeit von Verpackungen veröffentlichen. Ziel ist es, Verpackungen so zu gestalten, dass sie in festgelegte Abfallströme sortiert und effizient recycelt werden können. Gleichzeitig soll eine „Ökomodulation“ eingeführt werden: Recyclingfähige Verpackungen werden mit niedrigeren Entpflichtungskosten belohnt.

Ab 2030: Recyclingpflicht für Verpackungen
Verpackungen, die weniger als 70 % recyclingfähig sind, dürfen ab 2030 nicht mehr in den europäischen Markt eingebracht werden. (Ab 2035 ist als zusätzliches Kriterium „Recycling im großen Maßstab“ erforderlich, weitere Verschärfungen der Grenzwerte für die Recyclingfähigkeit sind ab 2038 geplant.) Auch bestimmte Einweg-Kunststoffverpackungen, etwa für frisches Obst und Gemüse oder in der Gastronomie, werden verboten. Zudem müssen verbindliche Quoten für wiederverwendbare Verpackungen eingehalten werden.

Ab 2030: Mindestanteil an recyceltem Material
Kunststoffverpackungen müssen ab 2030 einen festgelegten Rezyklatanteil enthalten (je nach Produkt 10 bis 35 %). Diese Quoten steigen bis 2040 auf bis zu 65 %. Ziel ist es, einen fairen europäischen Rezyklatmarkt zu schaffen und Preisdifferenzen zwischen Neu- und Recyclingmaterial zu minimieren.

Circularity geht nur gemeinsam

Zwar stellt die PPWR Unternehmen vor neue Herausforderungen, doch bietet sie auch Chancen für eine nachhaltigere Wirtschaft. „Es gilt, frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um gut vorbereitet zu sein und EU-Strafzahlungen zu vermeiden. Als treibende Kraft der österreichischen Abfall- und Kreislaufwirtschaft mit mehr als 30 Jahren Erfahrung nehmen wir unsere Verantwortung wahr und unterstützen unsere Kund:innen und Partner:innen bei jedem notwendigen Schritt“, so Hauke.

Die ARA ist seit über 30 Jahren im österreichischen Sammel- und Verwertungssystem für Verpackungen, Elektroaltgeräte und Batterien tätig. Als Non-Profit-Unternehmen entwickelt sie mit ihren Tochtergesellschaften innovative Lösungen für Kreislaufwirtschaft, Nachhaltigkeit und Digitalisierung und betreut laut eigenen Angaben mehr als 15.000 Kunden.

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