Energieeffizienz

Neue Förderung: 100 Millionen Euro für energieautarke Bauernhöfe

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Die österreichische Bundesregierung will Bauernhöfe und Forstbetriebe mit einer neuen Förderung bei der Energiewende unterstützen. 100 Millionen Euro stellt das Programm „Versorgungssicherheit im ländlichen Raum – Energieautarke Bauernhöfe“ zur Verfügung. Wie der Name schon sagt, unterstützt die Initiative Betriebe, die eine hohe Eigenversorgung mit Energie anstreben.

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Durch einen höheren Grad der Eigenversorgung sollen die Betriebe eine stabile Lebensmittelversorgung sicherstellen. Gleichzeitig sollen sie durch den Einsatz Erneuerbarer Energien von fossilen Energiequellen und hohen Energiepreisen abhängig sein. Förderungen können unter anderem für Stromspeicher, Umstellung auf LED-Beleuchtung, Photovoltaik-Anlagen, Biomassekessel, E-Mobilität oder die Erstellung eines Gesamtenergiekonzeptes beantragt werden. Bis 2025 soll das Programm, dotiert aus den Mitteln des Klimaschutzministeriums, zur Verfügung stehen.

„Wir befinden uns in einer Zeit der massiven Energieverknappung, die zu hohen Kosten führt. Das spüren nicht nur große industrielle Unternehmen, sondern auch Land- und Forstwirtschaftsbetriebe. Gleichzeitig sehen und spüren wir täglich, dass die Klimakrise in einer besorgniserregenden Heftigkeit voranschreitet. Aus diesem Grund fördert das Klimaschutzministerium Investitionen in klimafreundliche Technologien sowie die Umstellung auf erneuerbare Energien. Wir unterstützen Land- und Forstwirt:innen auf ihrem Weg in Richtung energieautarke Bauernhöfe“, sagt Klimaschutzministerin Leonore Gewessler.

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Betriebe als „Kraftwerke“ im ländlichen Raum

Das neue Programm soll eine zusätzliche Förderungsmöglichkeit für Bauernhöfe darstellen, die es ermöglichen soll, mehrere Maßnahmen gleichzeitig – und damit auch kleine Maßnahmen – umzusetzen. Die Initiative fördert gezielt Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, unterstützt den Ausbau erneuerbarer Energien und den Einsatz nachhaltiger Mobilität sowie die Umsetzung von Energiemanagementmaßnahmen.

„Unsere bäuerlichen Betriebe haben das Potenzial, wahre ‚Kraftwerke‘ im ländlichen Raum zu sein. Sie versorgen uns mit hochqualitativen Lebensmitteln, nachhaltigen Rohstoffen und erneuerbarer Energie. Damit diese Kraftwerke unabhängiger und krisenfester werden, unterstützen wir sie mit der Förderschiene ‚Energieautarke Bauernhöfe‘. Unsere Land- und Forstwirtschaft war im Energiebereich schon immer einen Schritt voraus. Deshalb möchten wir einen noch größeren Beitrag zur Energiewende leisten“, so Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig.

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Initiative besteht aus vier Modulen

Ab 15. Februar 2023 können Land- und Forstwirt:innen Maßnahmen im Rahmen des Programmes zur Förderung einreichen. Das Programm unterstützt Betriebe in vier Modulen:

  • Modul A: „Einzelmaßnahme“, zum Beispiel Photovoltaik-Anlagen, Stromspeicher und Beleuchtung. Es werden nur Maßnahmen gefördert, die rasch und ohne Energieberatung umgesetzt werden können.
  • Modul B: „Gesamtenergiekonzept“ beinhaltet die Förderung der Erstellung eines betrieblichen Gesamtenergiekonzepts. Ziel dieses Moduls ist es, den Eigenversorgungsgrad sowie die Resilienz des Betriebs zu erhöhen. Das Gesamtenergiekonzept muss von befugten Energieberater:innen erstellt werden, eine Energieberatung ist ebenfalls Voraussetzung.
  • Modul C: „Kombinierte Investitionsmaßnahmen“: Im Rahmen von Modul C lassen sich verschiedene klima- und energierelevante Maßnahmenbündel – in einem Förderungsantrag kombiniert – fördern. Auch hier ist eine Energieberatung erforderlich. Kombiniert werden können Maßnahmen aus den Bereichen Energieeffizienz, Erneuerbare Energien & Energiespeicherung, E-Mobilität und Energiemanagement. Ein Gesamtenergiekonzept sowie eine Energieberatung sind erforderlich.
  • Modul D: „Notstrom“: Dazu zählen beispielsweise Sofortmaßnahmen, um am Zählerkasten notwendige Vorkehrungen zu treffen. Dieses Modul kann unabhängig von allen anderen Modulen zur Förderung eingereicht werden.

Die Ausschreibung „Versorgungssicherheit im ländlichen Raum – Energieautarke Bauernhöfe“ ist von 15.02.2023 bis 28.11.2025 (12:00 Uhr) geöffnet. Mit Ausnahme von Modul D muss die Antragstellung für alle Module vor der Umsetzung der Maßnahme eingebracht werden. Die Förderhöhe ist auf 250.000 Euro pro Betrieb begrenzt. Alle Informationen zur Förderung und Einreichung sind ab 15.02.2023 unter lw.klimafonds.gv.at abrufbar.

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