Steuerreform

Neue Mitarbeiter:innenbeteiligung ist erst mal eine steuerbefreite Erfolgsprämie bis 3.000 Euro

© Markus Spiske on Unsplash
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Die Beteiligung von Mitarbeiter:innen am Unternehmen kann man so und so lesen. Erstens: man kann Mitarbeiter:innen über Anteile an der Firma beteiligen – sollte sie verkauft werden oder gar an die Börse gehen, können sie diese Anteile verkaufen (oder eben auch nicht, wenn die Firma scheitert). Zweitens: Man kann Mitarbeiter:innen am Unternehmenserfolg bzw. am Gewinn beteiligen, indem man ihnen am Jahresende eine Prämie ausbezahlt.

Wenn die österreichische Bundesregierung heute von Mitarbeiter:innenbeteiligung spricht, dann geht es um zweiteres. „Wir haben viele Betriebe, die ordentlich wachsen und gute Gewinne erzielen. Wir wollen, dass die Mitarbeiter über dem normalen Gehalt davon profitieren können“, so Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) bei der Präsentation der Steuerreform, die neben einem Modell für die Beteiligung von Mitarbeitern am Unternehmenserfolg auch einen Investitionsfreibetrag (mehr dazu hier), einen CO2-Preis von 30 Euro ab Mitte 2022 sowie einen Klimabonus bringt (mehr dazu hier).

„Ein Unternehmen kann seinen Mitarbeitern bis zu 3.000 Euro  steuerfrei zukommen lassen“, so Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) zu dem kommenden Modell, über das man „Mitarbeiter am Unternehmenserfolg partizipieren lassen“ könne. Konkret geht es um bis zu 3.000 Euro pro Arbeitnehmer, die Unternehmen als steuer- und abgabenbefreite Prämie jährlich auszahlen können. Laut Kocher sei die Maßnahme „zeitlich unbefristet“.

Austrian Limited: So kann die Beteiligung von Mitarbeitern künftig funktionieren

Steuer- und sozialabgabenfrei

Eigentlich wird in Österreich seit mehr als einem Jahr im Rahmen der Einführung einer neuen Gesellschaftsrechtsform (sag‘ bloß nicht mehr „Austria Limited“ dazu) darüber diskutiert, wie man Angestellte künftig besser, einfacher und vor allem smarter hinsichtlich Steuern an einem Unternehmen beteilige kann. Gründer:innen gilt das als vielversprechendes Tool, um Talente langfristig an die Firma zu binden und zu belohnen. Doch die „Austrian Limited“, oder wie auch immer sie heißen soll, ist immer noch in Verhandlung – und wie eine Mitarbeiter:innenbeteiligung (also im Cap Table) aussehen wird, bleibt abzuwarten.

Aus heutiger Sicht geht es nun erst Mal um steuerfreie Prämien, die alle Unternehmen (egal ob Startup oder Corporate) an Mitarbeiter:innen ausbezahlen könnne. Dazu wird es analog zur Corona-Prämie möglich sein, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter künftig eine lukrative Erfolgsprämie erhalten, wenn das Unternehmen Gewinne macht. Bis zu 3.000 Euro können diese von ihrem Arbeitgeber steuer- und sozialabgabenfrei beziehen“, heißt es seitens ÖAAB-Bundesobmann August Wöginger. „Können“ ist dabei auch ein wichtiges Wort. Unternhemen können die Erfolgsprämie auszahlen, müssen aber natürlich nicht.

Nun bleibt abzuwarten, ob es im Rahmen der neuen Gesellschaftsform, die wie berichtet fix ist, eine Möglichkeit zur Beteiligung von Mitarbeiter:innen geben wird. Die Arbeiterkammer (AK) warnte gegenüber Trending Topics zuletzt in diesem Punkt. „Arbeitnehmer übernehmen da eigentlich ein Unternehmerrisiko, wenn es wirtschaftlich nicht klappt. Viele Startups machen ja nie einen Exit, kommen vielleicht nie in die Gewinnzone oder gehen gar in Insolvenz“, so Heinz Leitsmüller, Leiter der Abteilung Betriebswirtschaft bei der Arbeiterkammer Wien.

Kapitalgesellschaftsform: Kampf hinter den Kulissen zu den Neuerungen

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