Neuro Socks: Startup-Produkt verliert Klage wegen „irreführender Werbung“
Der Verein für Konsumenteninformation gewinnt das Verfahren gegen Neuro Socks. Davor hatte der VKI im Auftrag des Sozialministeriums das Unternehmen wegen „irreführender Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben“ geklagt. Das Landesgericht Wiener Neustadt gab dem VKI nun Recht, teilt dieser mit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Bekanntheit erreichten die Socken vor allem durch die Startup-Show 2 Minuten 2 Millionen. Auch auf Mediashop waren die Produkte des Unternehmens gelistet, darüber hinaus gab es prominente Werbeträger und weitere Vermarktungsaktivitäten. Kritik wurde schon damals abgetan: Gründer Wolfgang Cyrol meinte damals, Kritiker hätten das Prinzip von Neuro-Socks einfach nicht richtig verstanden, sah das aber nicht als Problem: „Wir nutzen jeden Tag viele Dinge, die wir nicht verstehen“, erklärte er damals.
Neuro Socks: Falsche Werbeversprechen
Ganz unrecht dürften die Kritiker:innen aber nicht gehabt haben. Die Werbeversprechen, die Neuro Socks freizügig gab, waren schlichtweg nicht richtig. Laut diesen seien die Produkte jeweils mit einem „speziellen Imprägniermuster“ versehen, welches bei den Träger:innen zahlreiche gesundheitliche Verbesserungen bewirke. „Dazu angeführt wurden etwa Schmerzlinderung, Hilfe bei Knie- und Rückenproblemen, Unterstützung des Immunsystems, die Vermeidung von Erkrankungen durch Viren oder Bakterien, eine verbesserte Regeneration oder eine gesteigerte Fettverbrennung“, heißt es vom VKI.
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Keine gesundheitsbezogene Aussagen ohne wissenschaftliche Nachweise
Diese Behauptungen führten letztlich zur Klage wegen irreführender Werbung. Das Landesgericht stimmt dem VKI nun zu: „Kunden würden die Angaben so auffassen, dass die Produkte eine arzneimittelgleiche Wirkung hätten, indem sie etwa die Verwendung von Schmerzmitteln überflüssig machen. Derartige gesundheitsbezogene Aussagen seien nur zulässig, sofern sie sich auf allgemein anerkannte wissenschaftliche Nachweise stützen.“ Das sei bei den von Neuro Socks vertriebenen Produkten aber nicht der Fall, die Werbung daher unzulässig.
Auch Fake-Erfahrungsberichte
„Gesundheitsbezogene Wirkversprechen haben seit jeher eine hohe Werbekraft. Besonders anziehend wirken sie auf Personen, die gesundheitlich beeinträchtigt sind. Das Urteil ist daher wichtig und zeigt einmal mehr, dass Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben nur unter besonders strengen Voraussetzungen zulässig ist“, erklärt Barbara Bauer, zuständige Juristin im VKI, das Urteil.
Damit aber nicht genug: Auf der Homepage des Startups sollen auch Erfahrungsberichte veröffentlicht worden sein, die „tatsächlich von auf Provisionsbasis arbeitenden Businesspartnern von Neuro Socks stammen“. Auf den Umstand, dass es sich nicht um unabhängige Verbraucherberichte handelt, sei ebenfalls kein Hinweis erfolgt. Darin sah das Gericht ebenfalls eine irreführende Geschäftspraktik. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ein Statement von Neuro Socks steht noch aus.