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NFTs fallen in Österreich nicht unter die neue Krypto-Steuer

NFT. © Shubham Dhage on Unsplash
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Der Ministerrat hat die 2022 kommende neue Krypto-Steuer beschlossen – und es ist davon auszugehen, dass der Nationalrat demnächst das Gesetz abnicken wird. Im Gesetzestext finden sich dabei nicht nur die im Vorfeld kritisierte rückwirkende Besteuerung von Gewinnen bei Kryptowährungen und die Einführung einer Kapitalertragsteuerabzugspflicht (KESt-Abzug) für Dienstleister wie Bitpanda, sondern auch, wie künftig mit NFTs umgegangen werden soll.

„Die erläuternden Bemerkungen stellen klar, dass Non-Fungible-Token (NFTs) als nicht austauschbare Wirtschaftsgüter grundsätzlich mangels ihrer Eigenschaft als Tauschmittel nicht von der Definition Kryptowährung umfasst sind“, so die auf Krypto-Assets spezialisierte Steuerberaterin Natalie Enzinger zu Trending Topics. NFTs gelten demnach nicht als Kryptowährungen und fallen also nicht unter die neue Krypto-Steuer.

„NFTs fallen nicht unter die neue Regelung, hier bleibt alles beim alten. Werden NFTs innerhalb eines Jahres verkauft, fällt Einkommenssteuer nach Tarif an. Werden NFTs nach einem Jahr verkauft, sind Gewinne steuerfrei“, so Enzinger.

Kritisierte Krypto-Steuer mit kleinen Änderungen beschlossen

Wie NFTs, Asset-Token und Stablecoins definiert werden

Konkret heißt es dazu in den Erläuterungen des neuen Gesetzes:

„In Anlehnung an die bestehenden geldwäscherechtlichen Bestimmungen soll danach eine Kryptowährung als eine digitale Darstellung eines Werts definiert werden, die von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert wurde oder garantiert wird und nicht zwangsläufig (im Sinne von nicht notwendigerweise) an eine gesetzlich festgelegte Währung angebunden ist und die nicht den gesetzlichen Status einer Währung oder von Geld besitzt, aber von natürlichen oder juristischen Personen als Tauschmittel akzeptiert wird und die auf elektronischem Wege übertragen, gespeichert und gehandelt werden kann. Die Voraussetzung der (allgemeinen) Akzeptanz als Tauschmittel soll dabei für Zwecke der Besteuerung – ähnlich dem „öffentlichen Angebot“ im Bereich von Wertpapieren und Derivaten – der Verhinderung von Gestaltungen zur Steuerarbitrage dienen.

Daraus folgt, dass sogenannte „Non-Fungible Token“ (NFT) als nicht austauschbare/vertretbare Wirtschaftsgüter grundsätzlich mangels ihrer Eigenschaft als Tauschmittel nicht von der Definition einer Kryptowährung erfasst sein sollen. Dies gilt ebenso für sogenannte „Asset-Token“, denen reale Werte zugrunde liegen (z. B. Wertpapiere, Immobilien); diese fallen als Derivate unter den – im Grunde nach auch vorgehenden – Tatbestand des § 27 Abs. 4. Hingegen sollen sogenannte „Stablecoins“, bei denen der Wert durch einen Mechanismus vom Wert einer zugrundeliegenden gesetzlichen Währung oder anderen Vermögenswerten abhängen soll, unten den Kryptowährungsbegriff fallen.“

NFT-Boom wird zum Milliardengeschäft

Während also NFTs und viele Asset-Token (ihnen liegen oft reale Werte wie Edelmetalle, Immobilien) nicht unter die neue Krypto-Steuer fallen, gibt es andere Asset-Token, die als Derivate besteuert werden – also etwa, wenn diese Wertpapiere abbilden. Der österreichische Gesetzgeber wertet schließlich auch Stablecoins als Kryptowährungen.

NFTs haben 2021 in Form von Tokens für virtuelle Sammelkarten, Spielfiguren oder Kunstwerken einen enormen Aufstieg erfahren und sind nach dem DeFi-Boom ein großer Trend, der Krypto weiter in die breite Masse getragen hat. Einer Analyse von Chainalysis wurden 2021 NFTs im Wert von 27 Milliarden Dollar weltweit gehandelt (Trending Topics berichtete).

NFT-Trader verzeichnen 2021 Transaktionen von 27 Milliarden Dollar

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