Niederösterreich will Photovoltaik-Anlagen auf Freiflächen erschweren
Niederösterreich schickt eine Novelle des Raumordnungsgesetzes in Begutachtung, die im Oktober im Landtag beschlossen werden soll. Darin ist auch eine Erschwerung für Solarkraftwerke auf freien Flächen vorgesehen, um die Natur zu schützen. „Prinzipiell wollen wir PV-Anlagen auf Dächern, Lagerhallen und alten Deponien bevorzugen“, so Landeshauptmann-Stellvertreter Stephan Pernkopf. Deshalb müssen Anlagen, die mehr als zwei Hektar unverbaute Bodenfläche einnehmen, künftig vom Land Niederösterreich genehmigt werden – Gemeinden können die Umwidmung nicht im Alleingang vornehmen.
Für große Freiflächen-Anlagen wird dazu derzeit von Experten ein eigenes sektorales Raumordnungsprogramm ausgearbeitet, heißt es in einer Aussendung der niederösterreichischen Landesregierung. Darin werden „strenge Kriterien“ zum „Schutz hochwertiger landwirtschaftlicher Flächen, der Schutz des Ortsbilds und von Naturschutzflächen“ festgelegt.
PV-Pflicht für zu große Parkplätze
Für neu errichtete „überdimensionierte Parkplätze“ sieht der Entwurf der Novelle hingegen sogar eine PV-Pflicht vor. Werden bei Einkaufszentren größere Parkplätze errichtet, als in der Raumordnung vorgesehen, müssen diese zusätzlichen Stellplätze im Freien mit einer Photovoltaik-Anlage überdacht werden.
Um das Ökostrom-Ziel der Regierung bis 2030 erreichen zu können, soll Photovoltaik in Österreich in den kommenden Jahren um 11 Terawattstunden ausgebaut werden. „Eine Million Dächer“ sollen nach dem Willen der Regierung dazu ausgebaut werden – Experten warnen jedoch, dass ein Ausbau der Dächer nicht genügen wird. In den kommenden Tagen erwartet die Branche den Entwurf des Erneuerbaren Ausbau Gesetzes (EAG). Darin werden unter anderem die Ökostromförderung neu geregelt und neue Umweltschutz-Kriterien für den Ausbau von erneuerbarer Energie vorgegeben.
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