Notarity vs. ÖNK: Das nächste Startup im Rechtsstreit gegen eine Kammer
Notarity gegen die Österreichische Notariatskammer: Wie sowohl das Startup als auch die Kammer bestätigen, liegt ersterem seit gestern eine Klage vor. Die Klage diene “der rechtlichen Klärung des Geschäftsmodells” der notarity GmbH, heißt es von der Notariatskammer. Die ÖNK gehe davon aus, dass das Geschäftsmodell der notarity GmbH “nicht den geltenden rechtlichen Regelungen entspricht”. Notarity streitet das ab.
“Notwendige Rechtssicherheit herstellen”
Die ÖNK erwarte, durch das Verfahren “die für Klient:innen, Notar:innen, aber auch Anbietern von technischen Leistungen im Bereich der Rechtsberatung notwendige Rechtssicherheit” herstellen zu können. „Die Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate begrüßen wir sehr, letztlich hat die Österreichische Notariatskammer mit der Entwicklung der digitalen GmbH-Gründung diese Entwicklung selbst angestoßen“, erklärt der Sprecher der ÖNK, Dr. Ulrich Voit. „Es gibt aber eine Reihe von hoheitlichen notariellen Dienstleistungen, wie unter vielen anderen die Beglaubigung einer Unterschrift, die – ausschließlich – Notar:innen als öffentliche Amtspersonen neben den Gerichten anbieten und durchführen dürfen. Wenn nun notarity diese Leistungen auf seiner Homepage anbietet und abrechnet, dann müssen wir die Frage stellen, ob das rechtens ist und welche Folgen sich für die Klient:innen beispielsweise bei Reklamationen ergeben können“, so Dr. Voit abschließend.
Notarity “verwundert” über die Klage
Bei Notarity ist man naturgemäß anderer Meinung: Die Plattform habe seit dem Start “mehr als 10.000 Dokumente nach den gültigen europäischen Standards” beglaubigt. Monatlich wachse die Nutzung derzeit um durchschnittlich 20 Prozent, was auch an der Österreichischen Notariatsordnung liegt, “die zu den fortschrittlichsten weltweit zählt”, wie das Startup erklärt. „Leider versucht die Notariatskammer nun, dieses innovative und nutzerfreundliche Angebot zu unterbinden“, kritisiert notarity-Gründer und -CEO Jakobus Schuster. Notarity sei “verwundert” über die Klage und bedaure, “dass die Notariatskammer trotz mehrfacher Gesprächsangebote keiner einvernehmlichen Lösung im Interesse der rechtssuchenden Bevölkerung aufgeschlossen war”.
Vorgaben in Notariatsordnung als erfüllt betrachtet
„Selbst die Klage der Notariatskammer lässt keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Online-Beglaubigungen. Unser oberster Anspruch ist die Rechtssicherheit unserer Partner-Notariate und ihrer Kund:innen. Die in der Klage geäußerten Bedenken der Notariatskammer in Bezug auf unseren Marktauftritt werden wir genau prüfen. Die technische Abwicklung von Online-Beglaubigungen bzw. Notariatsakten ist jedoch in der Notariatsordnung klar geregelt. notarity erfüllt diese Vorgaben als Plattform auf Punkt und Beistrich“, betont Schuster. Der notarity-Gründer hoffe aber weiterhin, sich mit der Notariatskammer gütlich zu einigen und einen gemeinsamen Weg zu finden, der eine moderne digitale Verwaltung ermöglicht und die Interessen der Notariate berücksichtigt, die die Kammer vertritt. notarity sei dafür weiterhin gesprächsbereit.
Nicht das erste Startup, dass verklagt wurde
Es ist nicht das erste Mal, dass so etwas hierzulande passiert ist. So hat der Fachverband der Versicherungsmakler im Jahr 2017 eine Klage gegen das Online-Vergleichsportal durchblicker.at eingereicht. Die Begründung dafür lautete, dass die Webseite, die von den Gründern Reinhold Baudisch und Michael Doberer ins Leben gerufen wurde, „irreführende Dienstleistungen“ anbieten würde und für Konsument:innen “undurchsichtig” sei.
Das Vergleichsportal bietet nur begrenzte Vergleichsergebnisse, da es nicht den gesamten Markt abdeckt. Laut Christoph Berghammer, dem Obmann des Fachverbands der Versicherungsmakler, würden mehr als fünf große Anbieter nicht an diesem Vergleich teilnehmen, was gegen die Standesregeln eines unabhängigen Versicherungsmaklers verstößt, der dazu verpflichtet ist, den bestmöglichen Versicherungsschutz zu vermitteln. durchblicker.at und die Versicherungsmakler einigten sich damals in einem Vergleich.
Nach Rechtsstreit: Versicherungsmakler und durchblicker.at einigen sich auf einen Vergleich
Auch Taxefy betroffen
Zuletzt gab es auch Ärger zwischen Taxefy und dem Bundesministerium für Finanzen: Die Vorwürfe, warum Taxefy nicht rechtskonform arbeite, waren vielfältig, letztlich gab es aber vor allem Kritik am Geschäftsmodell seitens des BMF: Taxefy dockt nicht direkt an FinanzOnline an, sondern über kooperierende Steuerberater:innen. „Bei diesem Geschäftsmodell wird die taxefy GmbH von einzelnen Bilanzbuchhaltern und Steuerberatern unterstützt. Gegenüber der Finanzverwaltung treten diese dann als steuerliche Vertreter auf, berufen sich auf eine Vollmacht und erhalten vollen Zugang zu FinanzOnline“, heißt es seitens BMF.
„Für die Finanzverwaltung ist nicht erkennbar, ob ein Vollmachtverhältnis zum Einbringen der Erklärung vorliegt und ob eine Geldvollmacht, die rechtlich erst die Kontoänderung zulässt, gegeben ist. Seitens Finanzverwaltung werden hier bereits Schritte gesetzt, wie einer Einschränkung dieser Vollmachten.“ Auch die Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen (KSW) warnte ihre Mitglieder vor Taxefy. Kooperationen mit dem Startup würden das „geltende Berufsrecht der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen außer Acht lassen“, hieß es in einem Schreiben (wir haben berichtet). Derzeit läuft der Link zur Play Store-App ins Leere, im App Store ist Taxefy allerdings noch gelistet. Auch hier ist das letzte Wort wohl noch nicht gesprochen – ebenso wie bei Notarity.
Notarity: “Nehmen nicht an, dass FlexCo rasch eine große Rolle spielen wird“