Nutzer-Tracking: Schrems knöpft sich jetzt auch Apple vor
Die „Identifier for Advertisers“ (IDFA) haben dieses Jahr schon einmal für Aufregung gesorgt – nämlich dann, als Apple dieses Jahr ankündigte, dass iOS-Nutzer explizit dem Tracking über Apps und mobile Webseiten hinweg zustimmen müssen. Drittparteien, also etwa die Betreiber von mobilen Werbenetzwerken (allen voran Facebook mit seinem „Audience Network“) fürchteten um den Zugriff auf wertvolle Nutzerdaten fürs Werbe-Targeting.
Doch dass Apple restriktiver mit Nutzerdaten umgeht, geht dem Wiener Datenschützer Max Schrems und seiner Organisation noyb nicht weit genug – und hat gegen Apple deswegen zwei Beschwerden eingereicht, und zwar eine in Deutschland und eine in Spanien. Denn: Zwar wird für Drittanbieter eine Zustimmung eingeholt, nicht aber für Apple selbst.
„Die anfängliche Speicherung der IDFA und deren Nutzung durch Apple wird jedoch nach wie vor ohne die Zustimmung der Benutzer erfolgen und damit gegen EU-Recht verstoßen. Es ist unklar, wann und ob diese Änderungen durch das Unternehmen umgesetzt werden“, heißt es seitens noyb.
„Wir sind der Meinung, dass Apple sowohl jetzt, als auch nach diesen Änderungen gegen das Gesetz verstößt. Mit unseren Beschwerden wollen wir sicherstellen, dass Nutzer nicht einfach verfolgt werden. Die IDFA sollte nicht nur eingeschränkt, sondern dauerhaft gelöscht werden. Die Zukunft muss trackerfrei sein“, so Stefano Rossetti von noyb. Die Änderungen, die Apple eingeführt hat, seien „halbherzig“.
Die Beschwerden stützen sich nicht auf die DSGVO, sondern auf Artikel 5(3) der alten ePrivacy Richtlinie und nicht auf die DSGVO. noyb zufolge könnten deutsche und spanische Behörden direkt eine Strafe gegen Apple aussprechen und müssten nicht wie unter DSGVO eine „langwierige Kooperation“ eingehen. Auch das nächste Ziel einer Datenschutzbeschwerde steht bereits fest: Der Wiener Verein will auch gegen Google vorgehen, weil es ein ähnliches Tracking-System benutze.