DiGAs: Auch in Österreich sollen Apps auf Rezept kommen
Im vergangene Woche angekündigten Digital Austria Act (DAA) der österreichischen Bundesregierung geht es nicht nur um die endgültige Abschaffung der Stempelmarke und neue App- und KI-Strategien, sondern auch um eine kleine Revolution im Gesundheitswesen. Denn ÖVP und Grüne haben sich auch darauf verständigt, dass es künftig Apps auf Rezept geben soll. Im DAA werden sie Digitale Gesundheitsanwendungen, kurz DiGAs, genannt, was dann auch gleich zeigt, woher die Inspiration dafür kommt.
„Die Verschreibung qualitätsgesicherter Digitaler Gesundheitsanwendungen soll in Zusammenarbeit mit der Sozialversicherung ermöglicht werden und die telemedizinische Versorgung ergänzen“, heißt es im DAA im Unterpunkt 7.4. Generell geht es der Bundesregierung darum, bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens an Tempo zuzulegen – unter anderem auch, um die Wirkungen auf Rehabilitation und Prävention voranzutreiben. Und da sollen schließlich Apps auf Rezept dazukommen.
Das Prinzip kennt man bereits aus Ländern wie Frankreich, Belgien oder Deutschland. In Deutschland wurde durch das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) Ende 2019 die Voraussetzung geschaffen, dass Ärzt:innen Apps verschreiben können. Bei diesen handelt es sich um digitale Medizinprodukte niedriger Risikoklassen, „die die Versicherten etwa bei der Behandlung von Erkrankungen oder dem Ausgleich von Beeinträchtigungen unterstützen können“. Meist sind es Smartphone-Apps aus den Bereichen Diabetologie, Kardiologie, Logopädie, Psychotherapie oder Physiotherapie.
Chance oder Falle
In Deutschland sind es aktuell 53 digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs), die von Ärzt:innen oder Psychotherapeut: innenverschrieben werden können. Das Gute für die Patient:innen daran ist, dass dann die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Für Startups und Scale-ups wie HiDoc Technologies („Cara Care“), Elona Health oder Kaia Health, die ihre Apps bereits listen ließen, hat das neue Geschäftsmodelle eröffnet. Um in das offizielle Verzeichnis aufgenommen zu werden, müssen die App-Anbieter die Kriterien zur Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis erfüllen und eine strenge Prüfung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bestehen.
Erfolgsgarant sind die DiGAs aber keine. Mit Aidhere (Anbieter der Abnehm-App „Zanadio“) ist in Deutschland kürzlich bereits der dritte Anbieter einer DiGA in die Insolvenz geraten. Angeführt wurden die hohen Kosten für die App auf Rezept. Deutsche Krankenkassen sind bis dato keine großen Fans der „Apps auf Rezept“ geworden. Probleme gibt es mit den langen Nachweis-Zeitfenstern, ob die Apps überhaupt eine Wirksamkeit aufweisen, und mit hohen Kosten für die Kassen pro App-Verordnung. Zulassungshürden seien relativ niedrig und die Preisbildung wenig reguliert, kritisierte die Techniker Krankenkasse im DiGA-Report 2022.
Digital Austria Act: Abschaffung der Stempelmarke, neue KI-Strategie