Forum Alpbach

Österreichische Finanzmarktaufsicht will ICOs „ähnlich wie Wertpapiere“ regulieren

Litecoin, Bitcoin, Ethereum. © Pixabay
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Bei einem Interview mit der APA im Rahmen des European Forum Alpbach hat sich Klaus Kumpfmüller, Vorstand der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA), zum Thema Kryptowährungen und Initial Coin Offerings (ICOs) geäußert. Neben einer Warnung an Konsumenten, in Krypto-Assets zu investieren, wünscht sich die FMA eine Regulierung von ICOs. „Es entsteht ein völlig unregulierter und unbeaufsichtigter Schattenkapitalmarkt. Es kann zu einer unregulierten Blasenbildung kommen“, so der Kumpfmüller gegenüber der APA.

„Wir haben dem Finanzministerium und der EU einen konkreten Vorschlag gemacht. Die ICOs sollen ähnlich reguliert werden wie Wertpapiere. Man braucht nichts neues erfinden für die notwendige Rechtssicherheit und Transparenz“, so der FMA-Vorstand weiter. Im Rahmen einer solchen Regulierung sollen ICOs als Geschäftsmodell erhalten bleiben können und nicht grundsätzlich verboten werden.

Kommen dann die Security-Token?

Das österreichische Startup Hydrominer etwa will einen so genannten Security-Token auf den Markt bringen. Laut Nadine Damblon, CEO von Hydrominer, soll ein solcher Wertpapier-Token die Käufer Käufer am wirtschaftlichen Erfolg der Firma beteiligen und ihnen Genussrechte einräumen. Das Startup, dass sich auf das Mining von Bitcoin und Ethereum spezialisiert hat, hat 2017 bei einem ICO umgerechnet mehr als 3 Millionen Euro eingenommen. Die damals verkauften H2O-Token sind im Wesentlichen Gutscheine, mit denen man Services von Hydrominer bezahlen kann.

In der Schweiz hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA bereits Regeln für ICOs vorgestellt. Dort wird zwischen Zahlungs-Token (reine „Kryptowährungen“ ohne weitere Funktionalitäten oder Vrknüpfungen zu Projekten), Utility-Token (Zugang zu einer digitalen Nutzung oder Dienstleistung) und Anlage-Token (repräsentieren Vermögenswerte wie Anteile an Realwerten, Unternehmen, Erträgen oder Anspruch auf Dividenden oder Zinszahlungen) unterschieden.

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