OpenAI klagt Musk wegen Angriffen und „falschem Übernahmeangebot“

OpenAI reichte am Mittwoch eine Gegenklage gegen Elon Musk ein, berichtet The Verge. Der ChatGPT-Entwickler erklärte auf Musks Plattform X, dass „Elons ununterbrochene Aktionen gegen uns nur böswillige Taktiken sind, um OpenAI zu verlangsamen und die Kontrolle über die führenden KI-Innovationen zu seinem persönlichen Vorteil zu übernehmen.“ Elon Musk, der zum Gründungsteam des AI-Vorreiters gehörte, hatte diesen im vergangenen Frühjahr und im August geklagt.
Musk hat OpenAI schon zweimal geklagt
Musk hatte in seiner ursprünglichen Klage aus dem Frühjahr 2024 erklärt, er wolle das Unternehmen dazu zwingen, „zu seiner Mission zurückzukehren, AGI (Artificial General Intelligence, also Künstliche allgemeine Intelligenz, Anm. d. Red.) zum Wohle der Menschheit zu entwickeln“, anstatt nach Profit zu streben. Diese Klage ließ Musk im vergangenen Juni fallen, verklagte die AI-Firma aber im August erneut. Im Dezember veröffentlichte OpenAI einen Blog-Beitrag mit der Überschrift „Elon Musk wollte ein gewinnorientiertes OpenAI“ und mit Belegen. Der Fall soll im Frühjahr 2026 vor Gericht landen.
In der Gegenklage argumentieren die Anwälte des AI-Unternehmens nun, dass „Musks fortgesetzte Angriffe, die zuletzt in dem falschen Übernahmeangebot gipfelten, mit dem er die Zukunft von OpenAI stören will, aufhören müssen. Musk sollte von weiteren ungesetzlichen und unfairen Handlungen abgehalten und für den Schaden, den er bereits verursacht hat, verantwortlich gemacht werden.“
Musk-Konsortium will OpenAI um 97,4 Milliarden Dollar kaufen (Update)
ChatGPT-Entwickler sieht „Scheinangebot“ für Übernahme
Anfang dieses Jahres bot Musk auch 97,4 Milliarden Dollar für den Kauf des ChatGPT-Entwicklers. Er sagte in einer Erklärung, dass „es für OpenAI an der Zeit ist, zu der Open-Source- und sicherheitsorientierten Kraft für das Gute zurückzukehren, die sie einst war“. Der Vorstand des Unternehmens lehnte das Angebot einstimmig ab und bezeichnete es in der heutigen Einreichung als „Scheinangebot“.