Phantom Shares können bald in Mitarbeiterbeteiligung umgewandelt werden
In den letzten Jahren vergaben Startups hin und wieder Phantom Shares an ihre Mitarbeiterer:innen. Bislang gab es dabei allerdings kein Gesetz, das die Startup-Mitarbeiterbeteiligung regelte. Seit 01.01.2024 ist das Modell der „Mitarbeiterbeteiligung für Start-ups“ in Kraft. Es ermöglicht eine (fast) unentgeltliche Abgabe von Anteilen am Startup im Ausmaß von bis zu 10 Prozent an Mitarbeitende. Steuerrechtlich ist seitdem vieles klarer. Mit dem AbgÄG 2024 wird das Modell erneut überarbeitet und soll schon bald Phantom Shares in eine Mitarbeiterbeteiligung überführen.
Status quo: Mitarbeiterbeteiligungsmodell im Startup-Förderungspaket
Da Startups meist zu Beginn kaum einen Gewinn und normalerweise auch nur begrenzte liquide Mittel zur Verfügung haben, wurden Phantom Shares verbreitet. Sie führten zunächst zu keinem Geldfluss und auch die sofortige Besteuerung blieb aus. Aber: Im Falle eines Exits konnten hohe Steuerbelastungen anfallen. Um dagegen vorzugehen, erlies der Gesetzgeber im Rahmen des Startup-Förderungspakets ein neues Mitarbeiterbeteiligungsmodell. Damit fielen Steuern erst zum Zeitpunkt der Veräußerung an und weniger hoch aus. Ziel war, attraktivere wirtschaftliche Bedingungen für Startups zu schaffen und die Beteiligung von Mitarbeiter:innen steuerlich vorteilhafter zu gestalten.
Abgabenänderungsgesetz 2024 im Anmarsch
Am 3. Mai, also vor wenigen Tagen, wurde das Abgabenänderungsgesetz 2024 in Begutachtung versendet, heißt es seitens des Finanzministeriums. Dies sollte nun innerhalb von wenigen Monaten vom Nationalrat beschlossen werden. Mit dem AbgÄG 2024 sollen zahlreiche Vereinfachungen umgesetzt werden – unter anderem auch für Startups. So sollen zum Beispiel ehemals ausgestellte „virtuelle” Anteile in das neue Regime der Start-up-Mitarbeiterbeteiligungen umgewandelt werden können. Damit dürfen Mitarbeiter:innen, die aktuell noch über Phantom Shares verfügen, diese ohne finanzielle Auswirkungen in eine Mitarbeiterbeteiligung eintauschen. Die Besteuerung würde unter den neuen Bedingungen auch erst beim Startup-Exit schlagend werden. Damit heißt es wohl bald „bye, bye Phantom Shares“.
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