Phantom Shares: Wie man mit virtuellen Geschäftsanteilen talentierte Mitarbeiter an sein Start-up bindet
Talentierte Mitarbeiter zu finden und langfristig an das Unternehmen zu binden, ist für Start-ups eine der größten Herausforderungen. Aufgrund beschränkter finanzieller Möglichkeiten, binden viele Jungunternehmen ihre wertvollsten Arbeitskräfte langfristig durch Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Durch eine Beteiligung am Unternehmenserfolg sollen die ausgewählten Mitarbeiter am Wachstum des Start-ups partizipieren und sich als Mitunternehmer fühlen. Eine für Start-ups attraktive Variante eines Mitarbeiterbeteiligungsmodells ist die Einräumung von virtuellen Geschäftsanteilen – sogenannte Phantom Shares.
Wirtschaftliche Beteiligung am Unternehmenserfolg
Mitarbeiterbeteiligungsmodelle, die talentierte Arbeitskräfte am Erfolg des Unternehmens wirtschaftlich teilhaben lassen, können in verschiedenen Formen ausgestaltet sein. Neben der Übertragung von Gesellschaftsanteilen und Optionsprogrammen (Employee Stock Option Plans – ESOPs) ist gerade für Start-ups die Einräumung virtueller Beteiligungen (Phantom Shares) eine interessante Möglichkeit, ihre besten Arbeitskräfte langfristig zu binden. Phantom Shares beteiligen die Mitarbeiter wie Gesellschafter am Unternehmenserfolg, allerdings ohne ihnen formal eine Gesellschafterstellung einzuräumen.
Die vermögensrechtlichen Ansprüche werden hierfür auf rein schuldrechtlicher Basis durch einen Vertrag über die virtuelle Beteiligung nachgebildet. Die Mitarbeiter erhalten dabei in der Regel einen proportionalen Anspruch zur Teilnahme an der Verteilung von Gewinnen sowie Liquidations- und Exiterlösen aus dem Unternehmen.
Keine Gesellschafterstellung der Mitarbeiter
Anders als bei einer direkten Beteiligung in Form eines realen Gesellschaftsanteils kommen den virtuell beteiligten Mitarbeitern jedoch keine gesellschaftsrechtlichen Mitbestimmungsrechte zu. Dies bietet für die Gründer des Start-ups den Vorteil, dass die Gesellschafterstruktur nicht „zersplittert“ wird und damit bürokratische und kostenintensive Erschwernisse – etwa bei Beschlussfassungen in der Gesellschaftersammlung – vermieden werden können.
Ein weiterer Vorteil von Phantom Shares besteht darin, dass die Ansprüche der Mitarbeiter individuell gestaltet und auf die jeweiligen Bedürfnisse angepasst werden können – zwingende gesellschaftsrechtliche Schranken können dabei vermieden werden.
Steuerliche Vorteile
Auch steuerlich ergeben sich signifikante Vorteile: Während die unentgeltliche Übertragung von Gesellschaftsanteilen an Mitarbeiter im Zeitpunkt der Beteiligung als steuerpflichtiges Arbeitsentgelt in Höhe des tatsächlichen Werts des übertragenen Anteils gewertet wird, löst das bloße Einräumen einer virtuellen Beteiligung noch keine Steuerpflicht für den Mitarbeiter aus.
Erst tatsächliche Zahlungen aus den Phantom Shares sind zu versteuern, wodurch die Steuerpflicht auf eine Zeitpunkt verschoben wird, zu dem die finanziellen Mittel fließen, von denen die Steuer abgeführt werden kann. Ferner entsteht die Steuerschuld überhaupt nur dann, wenn das Start-up tatsächlich Gewinne abwirft oder es zu einem erfolgreichen Exit kommt.
Über den Autor: Roman Rericha, Partner bei der Wiener Rechtsanwaltskanzlei Brandl & Talos, leitet BTP Nährboden – ein Förderprogramm für Start-ups, mit dem Gründer dabei geholfen wird, ihr Unternehmen von Anfang an auf einen soliden rechtlichen Boden zu stellen.